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Was sind sogenannte Rechtsnachfolgende?
Das Urheberrecht gilt 70 Jahre über den Tod der Urheberin oder des Urhebers hinaus. Deshalb kann nach dem Tod eines GEMA Urhebers oder einer Urheberin der Berechtigungsvertrag mit dem oder den Rechtsnachfolgenden in den Urheberrechten fortgeführt werden. Sind Sie Rechtsnachfolgerin oder Rechtsnachfolger, dann ist dafür ein Erbnachweis notwendig, den Sie der Abteilung Mitglieder & Partner per Mail an mitgliederpartner@gema.de senden. Existieren neben Ihnen noch andere Rechtsnachfolgende, müssen Sie einen gemeinsamen Bevollmächtigten oder gemeinsame Bevollmächtigte festlegen, der oder die Ihre Rechte gegenüber der GEMA ausübt. Die Tantiemenzahlungen erfolgen indes getrennt an die einzelnen Rechtsnachfolgenden.
Informationsblatt zur Klärung einer Rechtsnachfolge