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Welche Rechte übertrage ich der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag?

Sie übertragen uns als Treuhänderin weltweit alle Ihnen gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an Ihren Werken für bestimmte Nutzungsarten. Die wichtigsten Nutzungsarten sind in diesem Zusammenhang:

  • das Aufführungsrecht
  • das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
  • das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger
  • das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht
  • die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die sog. Geräteabgabe und Leermedienabgabe (Leerkassettenvergütung)
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzenden jederzeit und überall zugänglich ist
  • das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutzen

Zum Berechtigungsvertrag

Ergänzende Wahrnehmungsbedingungen

 

Herstellungsrecht für UGC-Plattformen

Herstellungsrecht für Onlinenutzungszwecke der Sendeunternehmen

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