Welche Beschwerdeverfahren gibt es und wann kann ich mich an die Schiedsstelle wenden?
Für Beschwerden i.S.d. § 33 VGG sind in Satzung und Verteilungsplänen Beschwerdeverfahren vorgesehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 92-94 VGG kann die Schiedsstelle angerufen werden.