Filmvorführung
Sie spielt eine der wichtigsten Rollen. Die Musik.
Das Licht geht aus, der Saal wird für kurze Zeit vollkommen dunkel. Auf der Leinwand wird der Filmtitel eingeblendet. Zu sehen ist nicht viel – aber zu hören. Oft hat sie jetzt schon ihren ersten großen Auftritt: die Filmmusik. James Bond, Star Wars, Herr der Ringe: Viele Filme sind untrennbar mit ihrer Musik verbunden. Gerade im Kinosaal wird ihre Bedeutung mit Haut und Haaren erfahrbar. Aber auch Wirtschafts- oder Imagefilme sind auf musikalische Untermalung angewiesen. Die Einnahmen daraus schütten wir in den Sparten Filmvorführung aus.
Filmvorführung einfach erklärt
Die Sparte T steht bei uns für Tonfilm. Gemeint ist damit u. a. Musik in Kinofilmen, Kinotrailern und Kinowerbung. Dabei geht es speziell um die Vorführung der Filmmusik. Die Kinobetreiber sind dabei verpflichtet, uns anzugeben, welche Filme gespielt wurden.
Lizenzen für das Filmherstellungsrecht, die vor Produktion eines Films bei den Urheberinnen und Urhebern bzw. deren Verlagen eingeholt werden müssen, vergibt die GEMA hier nicht.
Überdies gibt es die Sparten der Tonfilm-Direktverteilung (TD, TD VR) für Musik in Wirtschafts- oder Imagefilmen. Dazu gehören z. B. Filme auf Messen oder in Verkaufsniederlassungen. Ebenso Teil der Sparten sind unentgeltlich vorgeführte Lehr-, Fortbildungs-, Aufklärungs- sowie Dokumentationsfilme.
Kino und Tonfilm auf einen Blick
So teilen sich die Sparten auf:
In der Sparte T schütten wir Einnahmen aus Filmvorführungen
im Kino inkl. Werbung und Trailer aus. In den Sparten TD und TD VR schütten wir Einnahmen aus Wirtschaftsfilmen, Lehr- und Fortbildungsfilmen sowie Imagefilmen aus, die öffentlich und
unentgeltlich vorgeführt werden.
Woher die Einnahmen kommen:
In der Sparte T verteilen wir größtenteils Lizenzeinnahmen für Musiknutzungen in Kinofilmen und Kinowerbung. Dazu fließen 30 %
der Einnahmen für die Wiedergabe von Bildtonträgern (DVDs, CDs etc.) in diese Verteilungssumme. In den Sparten TD und TD VR werden Einnahmen verteilt, die aus der Vergabe von Nutzungsrechten für die öffentliche Vorführung kommen.
Woher wir wissen, welche Werke genutzt wurden:
In der Sparte T erhalten wir für jeden Film im Kino eine Meldung,
wie oft er gezeigt wurde. In den Sparten TD und TD VR wird beim Erwerb der Lizenz durch den Veranstalter bzw. Nutzerinnen die Nutzung von Werken einer audiovisuellen Produktion mitgeteilt.
Wie die Gelder verteilt werden:
In der Sparte T wird kollektiv nach einem Sekundenwert verteilt. Bei den Sparten TD und TD VR werden die Einnahmen direkt pro Lizenz verteilt.
So schütten wir in den Sparten aus
In der Sparte T schütten wir größtenteils Lizenzeinnahmen aus Musiknutzungen in Kinofilmen aus:
Grundsätzlich verteilen wir Einnahmen aus der Kino-Sparte (T) kollektiv.
Konkret bedeutet das:
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Alle Einnahmen bilden die Verteilungssumme.
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Durch die Nutzungsmeldungen ermitteln wir, wie viele Sekunden Musik insgesamt gespielt wurden.
-
Dann errechnen wir den Geldwert pro Musiksekunde
(= alle Einnahmen/alle Sekunden). -
Anhand der Nutzungsmeldungen und unserer Filmdokumentation können wir nun ausrechnen, wie viel Tantiemen wir für die genutzten Werke ausschütten.
Wichtig: Um bei der Verteilung berücksichtigt zu werden, müssen Sie oder die Produktionsfirma den Film als audiovisuelle Produktion oder durch sogenannte Cue Sheets bei Auslandsproduktionen anmelden.
Die Tonfilm-Direktverteilung (TD, TD VR) für Musik in Wirtschaftsfilmen:
In den Sparten TD und TD VR verteilen wir Einnahmen, die wir für Musik in Wirtschaftsfilmen erhalten. Diese Filme werden für Messen, Verkaufs-niederlassungen oder ähnlich eng begrenzte Zwecke hergestellt und vervielfältigt. Weiterhin gehören auch öffentlich und unentgeltlich vorgeführte Lehr-, Fortbildungs-, Aufklärungs- sowie Dokumentationsfilme zu den Sparten.
Diese Filme lizenzieren wir nach dem Tarif T-W-AV. Einnahmen aus diesen Lizenzen werden – abzüglich der Verwaltungskosten und der Abzüge für soziale und kulturelle Zwecke – pro Lizenz direkt auf die im Film genutzten Werke verteilt und an die jeweiligen Berechtigten ausgeschüttet.
Wichtig: Um bei der Verteilung berücksichtigt zu werden, müssen Sie oder die Produktionsfirma den Film als audiovisuelle Produktion anmelden.
Wichtige Termine und Fristen für Sie
Melden Sie Ihre Werke immer spätestens mit Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter dem Service Werkanmeldung. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres nach Nutzung angemeldet sein, um in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt zu werden.
Ausschüttungsturnus pro Jahr:Zum 01.07. schütten wir jeweils die Einnahmen des Vorjahres aus.
Reklamationsfristen:Sie haben 18 Monate nach der Hauptausschüttung Zeit zu reklamieren. Wie das geht und was
Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.