Unsere Ausschüttungen zum 01.06.2024
Live und Wiedergabe
Zum 01.06.2024 schütten wir in den Live- und Wiedergabesparten rund 151 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Das ist ein Plus von rund 34 % gegenüber der Verteilungssumme des Vorjahres und damit ein sehr erfreuliches Ergebnis für unsere Mitglieder.
Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe.
Veranstaltungen mit Live-Musik
In den Live-Sparten erhalten unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften rund 111 Mio. Euro Tantiemen. Damit hat sich die Ausschüttungssumme zu diesem Termin im Vergleich zum Vorjahr mit mehr als 34 Mio. Euro Zugewinn deutlich erhöht und zeigt einmal mehr, dass der Veranstaltungsbetrieb nach den schwierigen Corona-Jahren gut in Fahrt ist.
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern U/UD/M sowie E/ED/EM/BM zusammengestellt.
Wie wir in der Unterhaltungs- und E-Musik verteilen, finden Sie hier.
Musik-Wiedergaben
Auch der Bereich der Wiedergabe von Musik, z.B. als Hintergrundmusik in Gastronomie und Einzelhandel, schließt für das Geschäftsjahr 2023 mit einem sehr guten Ergebnis ab. Hier können rund 33 Mio. Euro an unsere Mitglieder verteilt werden, ein Plus von rund 8 % im Vergleich zum Vorjahr.
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern M zusammengestellt.
Wie wir im Bereich Musik-Wiedergaben verteilen, finden Sie hier.
Diskotheken-Wiedergaben
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern DK & DK VR zusammengestellt.
Wir verabschieden uns vom Service GEMA Download
Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen
FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
- Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
- Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt
Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
- Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
- Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
- Geld fließt.
- Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024.