Gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA)

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Steckbrief GVA 

Wie die Gelder verteilt werden: per Zuschlag 
Kurzbezeichnung: GVA-Zuschlag
Ausschüttungstermin: zum 01.04. 
Ausschüttungsfrequenz: jährlich
Woher die Einnahmen kommen
Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)
Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT)
Zentralstelle für Videovermietung (ZVV)
Unterricht, Wissenschaft, Institutionen (UWI)
Welche Sparten den Zuschlag erhalten: 
Music on Demand/Download (MOD D, MOD D VR)
Music on Demand/Streaming (MOD S, MOD S VR)
Video on Demand/Download (VOD D, VOD D VR)
Video on Demand/Streaming (VOD S, VOD S VR)
Social Media (GOP, GOP VR)
Fernsehen (FS, FS VR); Radio (R, R VR); Tonfilm (TFS, TFS VR)
Tonträger (Phono VR); Bildtonträger (BT VR)
Wo Sie Angaben zur Ausschüttung finden:
als Gutschrift auf Ihrem Kontoauszug 

Was sind gesetzliche Vergütungsansprüche?

Im Urheberrechtsgesetz ist geregelt, dass Urheber/-innen über Verwertungsgesellschaften – wie die GEMA – die gesetzlichen Vergütungsansprüche ihrer Werke geltend machen können.

Gesetzliche Vergütungsansprüche sind Ansprüche von Urhebern bzw. Urheberinnen, die nicht aus einer konkreten Lizenzvereinbarung, sondern direkt aus einer gesetzlichen Regelung entstehen. Bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen hat der Gesetzgeber entschieden, dass das Interesse an der Nutzung wichtiger ist als das Recht des Urhebers, über die Nutzung zu entscheiden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Privatkopie.

Privates Kopieren ist daher ohne Erwerb einer Lizenz rechtlich zulässig. Das bedeutet gleichzeitig, dass Urheber/-innen private Kopien ihrer Werke nicht verbieten können. Für diese erlaubten Eingriffe in das Urheberrecht ist im Gegenzug eine finanzielle Kompensation in Form eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs (=GVA) festgeschrieben.

Für folgende Sachverhalte erhält die GEMA gesetzliche Vergütungsansprüche:

  1. Private Vervielfältigung bzw. Überspielung, z.B. durch Vervielfältigungsfunktion von Mobiltelefonen, PCs, Brennern etc.

  2. Verleih von Medien, wie CDs und DVDs, durch Bibliotheken und Videotheken

  3. Nutzung von Musik und Film im Rahmen von Unterricht, Wissenschaft und anderen Institutionen

Um die Vergütungsansprüche für unsere Mitglieder bestmöglich wahrzunehmen, haben wir uns mit anderen Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GVL und VG Wort, in sogenannten Zentralstellen zusammengeschlossen. Diese Zentralstellen sammeln die Lizenzgebühren ein und leiten diese u.a. an die GEMA weiter. Wir schütten dann die Beträge an unsere Mitglieder in Form von Zuschlägen aus.

Aktuell erhalten wir Einnahmen für gesetzliche Vergütungsansprüche durch folgende Zentralstellen:

  • Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

  • Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT)

  • Zentralstelle für Videovermietung (ZVV)

  • Unterricht, Wissenschaft, Institutionen (UWI)

Da weder den Zentralstellen noch der GEMA die genauen Daten darüber vorliegen, welche Werke genutzt oder vervielfältigt werden, verteilen wir die Einnahmen für gesetzliche Vergütungsansprüche als Zuschläge an unsere Mitglieder.

Um das Nutzungsverhalten realistisch abzubilden, berücksichtigen wir für den Zuschlag Repertoire aus allen Sparten, für die eine Nutzung im Sinne der gesetzlichen Vergütungsansprüche abgeleitet werden kann. Da sich das Nutzungsverhalten in diesem Bereich stetig ändert, überprüfen wir regelmäßig die Basis für die Zuschlagsverteilung und passen diese, wenn notwendig, an.

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werke rechtzeitig anmelden:
Wir empfehlen die Werkanmeldung rechtzeitig über unser Onlineportal vorzunehmen, jedoch spätestens mit der Veröffentlichung. Nur dann kann das Werk nach dem Verteilungsplan der GEMA bei einer Ausschüttung berücksichtigt werden. Frist für Vervielfältigungen Ihrer Werke zwischen 01. Januar und 30. Juni ist der 31. Juli. Für Vervielfältigungen zwischen 01. Juli und 31. Dezember gilt der 31. Januar des Folgejahres als letztmöglicher Anmeldetag, um bei der nächsten Ausschüttung berücksichtigt zu werden.

Verteilungsturnus pro Jahr:
Die Hauptausschüttungen für Phono VR und BT VR sind jährlich zum 01. Januar und zum 01. Juli. Für Phono VR finden dazu zum 01. April und 01. Oktober Überhangsausschüttungen statt.

Rechtzeitig reklamieren:
Nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin haben Sie drei Monate Zeit für die Reklamation. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.

Ausschüttungen zum 01.04.2025

Zum 01.04.2025 erhalten Sie eine Ausschüttung für gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA) für das Geschäftsjahr 2023. Die Einnahmen für die Zuschlagsverteilungen hat die GEMA im Geschäftsjahr 2024 erhalten.

Mehr Zuschlag für die Online-Sparten
Ab dieser Ausschüttung profitieren Online-Nutzungen mehr vom ZPÜ-Zuschlag, weil mehr Online-Sparten berücksichtigt werden. Zudem gilt für die ZPÜ-Einnahmen ab dem Geschäftsjahr 2024 gemäß Verteilungsplan ein neues Aufteilungsverhältnis der Einnahmen auf die Zuschlagssparten.
 
Woraus ergibt sich diese neue Aufteilung?
Heutzutage entstehen Privatkopien, vor allem durch die Synchronisation von Inhalten auf mehreren Geräten oder durch die Möglichkeit, Inhalte von Streamingplattformen durch Zwischenspeicherung offline zu nutzen. Als Reaktion auf diese Entwicklung, erfolgt nun eine deutliche Erhöhung des Anteils am Zuschlag für den Bereich Music on Demand Streaming (MOD S, MOD S VR). Zusätzlich werden die Bereiche Video on Demand Download & Streaming (VOD D, VOD D VR; VOD S, VOD S VR) sowie Social Media Plattformen (GOP, GOP VR) neu in die Zuschlagsverteilung mit einbezogen.
 

In der folgenden Übersicht (Excel-File zum Download) können Sie sehen, wie der gerundete, durchschnittliche prozentuale Zuschlagssatz in den relevanten Sparten aufgeschlagen wird.

Zusätzlich zu den regulären Einnahmen für gesetzliche Vergütungsansprüche hat die GEMA außerordentliche Einnahmen von Amazon für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre (2021 & 2022) erhalten. Die Ausschüttung erfolgt ebenfalls als Zuschlag zum 01.04.2025. 

Die relevanten Sparten für diese Zuschlagsverteilung können Sie in dieser  Übersicht (Excel-File zum Download) sehen. Hier handelt es sich wieder um gerundete, durchschnittliche prozentuale Zuschlagssätze. 

Alle Mitglieder, die eine GVA-Ausschüttung erhalten, finden dazu genaue Angaben in ihren Kontoauszügen unter folgenden Bezeichnungen: 

ZPÜ (Geschäftsjahr 2023) - am Beispiel der Berufsgruppe Komponisten/-innen (K)
Zuschlag VR ZPÜ 2023 K MOD S VR
Kostenabzug Zuschlag VR ZPÜ 2023 MOD S VR
Zuschlag VR ZPÜ 2023 K Phono VR
Kostenabzug Zuschlag VR ZPÜ 2023 Phono VR
Zuschlag AR ZPÜ 2023 K FS 
Kostenabzug Zuschlag AR ZPÜ 2023 FS 

Außerordentliche Einnahmen (Geschäftsjahr 2022) - am Beispiel der Berufsgruppe Textdichter/-innen (T)
Zuschlag VR ZPÜ 2022 T MOD S VR
Kostenabzug Zuschlag VR ZPÜ 2022 MOD S VR
Zuschlag VR ZPÜ 2022 T Phono VR
Kostenabzug Zuschlag VR ZPÜ 2022 Phono VR
Zuschlag AR ZPÜ 2022 T FS 
Kostenabzug Zuschlag AR ZPÜ 2022 FS 

Außerordentliche Einnahmen (Geschäftsjahr 2021) - am Beispiel der Berufsgruppe Verleger/-innen (V)*
Zuschlag VR ZPÜ 2021 V MOD S VR
Kostenabzug Zuschlag VR ZPÜ 2021 MOD S VR
Zuschlag VR ZPÜ 2021 V Phono VR
Kostenabzug Zuschlag VR ZPÜ 2021 Phono VR
Zuschlag AR ZPÜ 2021 V FS 
Kostenabzug Zuschlag AR ZPÜ 2021 FS 
*Sollte in Ihren Kontoauszügen die hier aufgeführte Darstellung nicht richtig angezeigt würden -statt des Ü bei ZPÜ erscheint ein Sonderzeichen (?)- bitten wir dies zu entschuldigen. Es handelt sich um einen reinen Darstellungsfehler.


Wir möchten darauf hinweisen, dass in den ZPÜ-Einnahmen ab dem Geschäftsjahr 2023 auch die Einnahmen der ZBT, der ZVV und UWI enthalten sind, da es dieselben Basissparten FS VR, TFS VR, R VR, Phono VR, MOD S, MOD S VR, VOD S, VOD S VR betrifft. Somit finden Sie auf Ihrem Kontoauszug einheitlich die Angabe ZPÜ. 

Der Zuschlag aus Einnahmen der ZBT für die Sparte BT VR wird auf dem Kontoauszug gesondert ausgewiesen. 

Liebe Mitglieder,

im Zuge der Erstellung der neuenThemenseite haben wir die bisher bekannten Begleitschreiben eingestellt, da Sie von nun an alle relevanten Informationen zur GVA-Ausschüttung auf dieser Seite finden. 

Möchten Sie einen Blick auf die Informationsschreiben aus den vergangenen Jahren werfen, stellen wir Ihnen diese hier gerne nochmal zur Verfügung:

Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Vergütungsansprüchen?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: mitgliederservice@gema.de.
Bitte geben Sie dabei folgende Betreffzeile an: GVA. 

Die schnelle Hilfe!

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