GEMA Mitgliederversammlung
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung 2024! Die nächste Mitgliederversammlung findet vom 13. bis zum 15. Mai 2025 in München statt.
Rückblick 2024
Tagesordung und Transparenzbericht
Transparenzbericht
Auf der unten verlinkten Seite finden Sie außerdem weiterführende Informationen (Präsentationen und Erklärvideos) zu besonders relevanten Tagesordnungspunkten.
Das war das Zusatzprogramm 2024
Auch in diesem Jahr hatten wir wieder ein spannendes Rahmenprogramm zu den Versammlungen für Sie vorbereitet. Bei diesem konnten Sie sich über aktuelle Themen innerhalb der GEMA, aber auch von externen Expertinnen und Experten informieren. Die Veranstaltungen fanden alle im hybriden Format statt.
Ordentliche Urheberinnen und Urheber, die sich bei der Mitgliederversammlung vertreten lassen, konnten trotzdem digital an den Veranstaltungen des Zusatzprogramms teilnehmen.
Gremien- und Delegiertenwahlen
Mitgliederanträge zur Tagesordnung
Wahl des Aufsichtsrats
Wahlen der Ausschüsse und Kommissionen
Weitere Informationen
Anträge
Mitglieder können Anträge für die Tagesordnung können gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen bis zum 19. März 2023, 24 Uhr bei der GEMA eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mitgliederanträge bis zum 23. Januar 2023, 24 Uhr zur Prüfung einzureichen.
Bitte schicken Sie Mitgliederanträge per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, oder per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de.
Wichtig: Bitte beachten Sie für die Einreichung der Mitgliederanträge die Informationen in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.
Wahlen
In der Mitgliederversammlung 2024 werden die Gremien und Delegierten neu gewählt.
Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Dienstag, den 14. März 2023 einreichen.
Bitte verwenden Sie hierfür das Formular, das wir Ihnen rechtzeitig im Vorfeld hier zur Verfügung stellen werden.
Informationen zur Tätigkeit des Wahlausschusses und den geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen finden Sie in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.
So können Sie teilnehmen und mitwirken
Wie bereits im letzten Jahr hatten Sie wieder die Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder der digitalen Teilnahme per Live-Stream, Online-Live-Voting, Videobeiträgen und schriftlichen Beiträgen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme mittels Stellvertretung bzw. Verlagsvertretung und die digitale Teilnahme eine vorherige Online-Registrierung innerhalb der unten angegebenen Fristen erforderlich ist.
Die Frist zur Online-Registrierung ist seit dem 11.05.24 abgelaufen.
Registrierung
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Die Registrierung ist freiwillig, erleichtert uns die Planung jedoch erheblich.
Einlass mit Registrierung
Für den Einlass und die Teilnahme am Tag der Versammlung benötigen Sie den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungs-E-Mail zur Registrierung (ausgedruckt oder digital) sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis). Die E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind.
Einlass ohne Registrierung
Einlass und Teilnahme vor Ort sind auch ohne vorherige Registrierung möglich. Hierfür benötigen Sie Ihr persönliches Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht und Ihre Mitgliedsnummer.
Wortmeldungen und Voting
Mit Ihrem Passwort aus der Einladung und Ihrer Mitgliedsnummer können Sie sich zudem im Eventsystem einloggen, über welches Wortmeldungen angemeldet und abgegeben werden können und in welchem das Live-Voting stattfindet. Den Link zum Eventsystem finden Sie am Veranstaltungstag auf dieser Seite.
Registrierung (Pflicht)
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine digitale Teilnahme nicht möglich.
Login für die digitale Teilnahme
Für die digitale Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite.
Sie benötigen dafür Ihre Mitgliedsnummer und das persönliche Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht. Bitte halten Sie diese Daten während der gesamten Versammlung griffbereit.
Login für außerordentliche Mitglieder am Dienstag, 14. Mai:
- ab 13.30 Uhr für die persönliche Aussprache inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen
-
ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder
- Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
- Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Ordentliche Urhebermitglieder können in die Mitgliederversammlung auch eine Vertretungsperson entsenden, die für sie vor Ort das Stimm-, Rede- und Antragsrecht ausübt.
Voraussetzung ist, dass sich die Vertretungsperson vom 10. April bis 10. Mai 2024 über das Online-Registrierungssystem der GEMA für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung anmeldet.
Wichtig: Vertretung muss sich selbst online registrieren
Bitte informieren Sie Ihre Vertretungsperson hierüber und stellen ihr für die Anmeldung das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link zum Online-Registrierungssystem zur Verfügung. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind.
Wer kann als Vertretungsperson an der Versammlung teilnehmen?
Ein ordentliches Urhebermitglied kann z.B. durch ein anderes ordentliches Urhebermitglied der eigenen Berufsgruppe, ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson vertreten werden.
Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von
-
ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen,
-
außerordentlichen Mitgliedern,
-
Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen),
Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.
Wie viele Mitglieder kann eine Vertretungsperson vertreten?
Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten.
Die Vertretungsperson ist weisungsgebunden, d.h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.
Einlass und Login am Versammlungstag
Für den Einlass am Versammlungstag benötigt Ihre Stellvertretung
-
den QR-Code aus der Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
-
ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis).
Die Bestätigungsmail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson, wenn Sie GEMA Mitglied ist:
- das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und
- ihre (eigene) Mitgliedsnummer;
wenn sie kein GEMA Mitglied ist:
- das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
- ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten?
Ein ordentliches Verlagsmitglied kann z. B. durch eine im eigenen Verlag tätige Person vertreten werden oder durch ein anderes ordentliches Verlagsmitglied. In letzterem Fall ist zu beachten, dass sich diejenige natürliche Person im Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden muss, die auch für das bevollmächtigte ordentliche Verlagsmitglied an der Mitgliederversammlung teilnimmt. Bitte stimmen Sie sich mit dem von Ihnen bevollmächtigten Verlag und dessen Vertretungsperson diesbezüglich ab.
Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenskonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von
- ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen,
- außerordentlichen Mitgliedern,
- Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen),
- Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.
Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten. Sie ist weisungsgebunden, d. h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.
Registrierung (Pflicht)
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.
Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail.
Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort
Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson:
Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.).
- Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson
-
das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
- die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount.
Login für die digitale Teilnahme
Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
- Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
- Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten?
Außerordentliche Musikverlage können nur durch eine Verlagsvertreterin oder einen Verlagsvertreter teilnehmen. Eine Vertretungsperson kann das Stimmrecht für maximal fünf Verlage ausüben. Dies gilt sowohl für die Teilnahme vor Ort als auch für die digitale Teilnahme.
Folgende Personen können sich über das Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden:
- Bei Musikverlagen, deren Inhaber/-in Einzelkauffrau/-mann ist, kann sich diese/-r anmelden.
- Bei Musikverlagen, die Gesellschaften sind, kann sich eine verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson anmelden.
Ist ein Mitglied, das zur Berufsgruppe der Komponisten oder der Textdichter gehört, gleichzeitig verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson eines Musikverlages, so steht auch diesem Mitglied die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nur in einer Berufsgruppe zu.
Ist bei einem als Gesellschaft organisierten Musikverlag nur Gesamtvertretung zulässig, so wird das Stimmrecht von einer der Gesamtvertretungspersonen ausgeübt; für die weiteren Vertretungspersonen besteht lediglich das Teilnahmerecht. Betreibt ein/-e Verleger-/in mehrere Musikverlage als Einzelkauffrau bzw. Einzelkaufmann, so steht ihr bzw. ihm nur ein Stimmrecht zu.
Registrierung (Pflicht)
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.
Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort
Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson:
- Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.).
Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson
- das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
- die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount.
Login für die digitale Teilnahme
Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
- Dienstag, 14. Mai, ab 13.30 Uhr für die persönlichen Aussprachen inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen
- Dienstag, 14. Mai, ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder
Weitere Informationen
H4 Hotel Alexanderplatz
- Tel.: 030 3010411
- Stichwort: „GEMA“
- Kosten: 149 € / Nacht (Einzelzimmer, Frühstück inkl.)
- Frist: 13.04.2024
Park Inn Hotel by Radisson
- Tel.: 030 23894333
- Stichwort: „GEMA"
- Kosten: 159 € / Nacht (Einzelzimmer, inkl. Frühstück) oder 189 € / Nacht (Doppelzimmer, inkl. Frühstück)
- Frist: 09.04.2024
B&B Hotel Berlin-Alexanderplatz
- Tel.: 030 234567590
- Stichwort: „GEMA Abrufkontingent“
- Kosten: 120,75 € / Nacht (Doppelzimmer inkl. Frühstück)
- Frist: 15.04.2024
Hotelzimmer
Persönliche Erklärungen
H+ Hotel Berlin Mitte
- Tel.: 030 2787550
- Stichwort: „GEMA“
- Kosten: 148 € / Nacht (Einzelzimmer, Frühstück inkl.)
- Frist: 06.04.2024