Mitgliederanträge
Mitgliederanträge für die Tagesordnung können gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen bis zum 18. März 2025, 24 Uhr bei der GEMA eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mitgliederanträge bis zum 21. Januar 2025 zur Prüfung einzureichen.
Bitte schicken Sie Mitgliederanträge per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, oder per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de.
Weitere Informationen:
Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Voraussetzungen
- mindestens zehn Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten der außerordentlichen Mitglieder, welche den Antrag unterstützen
- Namen, Mitgliedsnummern + Firmierungen angeben
- alles im Original einreichen
- Bitte inhaltlich identische Anträge zusammenfassen!
Ebenfalls hilfreich: Nennung einer Ansprechperson für Rückfragen
Bis wann?
Dienstag, den 18. März 2025, 24 Uhr
Achtung: Verspätet eingegangene Anträge dürfen wir leider nicht akzeptieren!
Wohin mit den Anträgen?
Per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de oder per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München
Antragsprüfung
Mitglieder haben auch die Möglichkeit, der GEMA Antragsentwürfe vorab zur Prüfung vorzulegen.
Voraussetzungen
- mindestens 20 Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten der außerordentlichen Mitglieder, welche den Antrag unterstützen
- Namen, Mitgliedsnummern + Firmierungen angeben
- Begründung des Antragsentwurfs
- Nennung einer Ansprechperson
Bis wann?
Dienstag, den 21. Januar 2025, 24 Uhr
Wie?
Per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de oder per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München
Prüfung
Erfolgt innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Wahl des Wahlausschusses
In der Mitgliederversammlung 2023 werden die Mitglieder des Wahlausschusses neu gewählt. Im Folgenden finden Sie Kurzporträts der Kandidierenden.