Als Spielbank (Casino) oder Spielhalle Musik bei der GEMA anmelden
Hier erfahren Sie, wie Sie Musik in Ihrer Spielhalle oder Spielbank einsetzen können – etwa als Hintergrundmusik oder auf Veranstaltungen –, welche GEMA Tarife für Sie relevant sind, warum Sie auch bei Fernsehen ohne Ton bei uns richtig sind, und wie Sie die Musik bei uns anmelden. Erhalten Sie außerdem Antworten auf häufige Fragen.
Reines Glückspiel gerne – aber nicht bei der Musikauswahl
Spielerisch zu einer angenehmen Atmosphäre – mit Musik in Ihrer Spielbank.
In Ihrem Casino möchten Sie eine angenehme Atmosphäre erzeugen. Jedes Detail Ihres Ambientes ist durchdacht, die Deko, die Farben und natürlich die Musik. Letztere soll anregend sein und positive Gefühle erzeugen, aber nicht vom Geschehen am Spieltisch oder Automaten ablenken. Vielleicht Jazz? Klassischer Rock? Oder bekannte Popsongs? Mit uns, der GEMA, haben Sie Zugriff auf das musikalische Weltrepertoire.
Der Klang des Gewinnens – in Ihrer Spielhalle.
Wie wichtig Musik in der Spielhalle ist, beweisen allein die Spielautomaten. Diese warten mit einer Fülle aus Tönen, Klängen und Melodien auf. Gewinne werden z. B. mit dem Geräusch fallender Münzen, mit Glockenläuten oder festen Melodien angekündigt. Die richtige Hintergrundmusik oder auch das Fernsehen sorgen derweil dafür, dass Ihre Spielhalle gern betreten wird und die Spielenden länger bleiben. Damit die richtige Musik kein reines Glückspiel ist, gibt es uns – die GEMA. Mit einer Lizenz von uns haben Sie die freie Wahl.
Die verschiedenen Anwendungsbereiche und Tarife
Je nachdem ob Sie eine Spielhalle oder eine Spielbank (ob mit Eintritt oder ohne) betreiben, greifen unterschiedliche Tarife. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht der verschiedenen Anwendungsbereiche. Sie können alle Tarife bequem im GEMA Onlineportal anmelden.
Hintergrundmusik im Bereich der Geldspielgeräte in Spielhallen & Spielbanken
Die folgenden Tarife gelten für alle Spielhallen. Falls Sie in Ihrem Casino einen abgetrennten Bereich für Geldspielautomaten haben, wo Hintergrundmusik läuft, sind die Tarife ebenfalls relevant:
- Hörfunkwiedergabe (Tarif R I 2.8 c)
- Wiedergabe von Original-Tonträgern, z. B. CD oder MP3 (Tarif M-U III. 5 c)
- Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires, z. B. in Form von selbst gebrannten CDs oder kopierten MP3s (Tarif VR-Ö)
- Fernsehwiedergabe (Tarif FS)
Hintergrundmusik in Spielbanken ohne Eintritt
Die folgenden Tarife gelten für Casinos mit klassischem Glücksspiel wie Poker, Roulette, Black Jack und andere Tischspiele mit inklusivem Barbereich, aber ohne Eintritt.
- Hörfunkwiedergabe (Tarif R I 2.1)
- Wiedergabe von Original-Tonträgern, z. B. CD oder MP3 (Tarif M-U III. 1a)
- Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires, z. B. in Form von selbst gebrannten CDs oder kopierten MP3s (Tarif VR-Ö)
- Fernsehwiedergabe (Tarif FS)
- Zusätzlich können weitere Tarife bei den Wiedergaben in Raucher- und Empfangsbereichen (Tarif M-U III. 3) und in Sanitäranlagen (Tarif WR-San II.1) greifen.
Hintergrundmusik in Spielbanken mit Eintritt
Die folgen Tarife gelten für Casinos mit klassischem Glücksspiel wie Poker, Roulette, Black Jack und andere Tischspiele mit Eintritt:
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Hörfunkwiedergabe (Tarif R I 2.8 a)
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Wiedergabe von Original-Tonträgern, z. B. CD oder MP3 (Tarif M-U III 5a, Freizeiteinrichtungen)
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Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires, z. B. in Form von selbst gebrannten CDs oder kopierten MP3s (Tarif VR-Ö)
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Fernsehwiedergabe (Tarif FS)
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Zusätzlich können weitere Tarife bei den Wiedergaben in Raucher- und Empfangsbereichen (Tarif M-U III. 3) und in Sanitäranlagen (Tarif WR-San II.1) greifen.
Sie möchten Fernsehen ohne Ton verwenden?
Auch das ist möglich. Folgen Sie den Schritten im Preisrechner für dauerhafte Musik in Spielhallen, wählen Sie „TV“ aus, berechnen Sie den Preis und geben Sie im Bemerkungsfeld „TV-Wiedergabe ohne Ton“ an. Sie erhalten dann – weil ohne Ton – einen günstigeren Preis als im Preisrechner ermittelt.
Gut zu wissen: Mit der Anmeldung des passenden Tarifs erhalten Sie von uns alles aus einer Hand – und damit neben der Lizenz für die Musiknutzung auch die Lizenzen anderer Verwertungsgesellschaften, Bild und Ton öffentlich zu nutzen.
Veranstaltungen in Ihrer Spielbank oder Spielhalle
Findet bei Ihnen ein Konzert, eine Veranstaltung mit Tonträgern, DJ oder Live-Musik statt, melden Sie dies gesondert an. Denn Veranstaltungen sind nicht über Ihren Tarif für Hintergrundmusik abgedeckt.
So melden Sie die genutzten Tarife im Onlineportal an
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Den Preis für Ihre Hintergrundmusik, Veranstaltung o. Ä. ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Eine Setlist bei Livemusik einreichen
Kommt auf einer Veranstaltung Livemusik zum Einsatz, benötigen wir spätestens 6 Wochen danach eine Liste mit den Musiktiteln – die sogenannte Setlist. Nur so können wir die Einnahmen an die Schöpferinnen und Schöpfer der gespielten Werke ausschütten.
Reichen Sie die Setlist im GEMA Onlineportal ein. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Setlist-Tutorial.
Warum müssen wir als Spielhalle oder Spielbank an die GEMA zahlen?
Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 95.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch mehr als zwei Millionen Berechtigen im Ausland.
FAQ – häufige Fragen von Spielhallen oder Spielbanken an die GEMA
Die Anzahl der Geldspielgeräte hat nur für die Hintergrundmusikwiedergabe mit Hörfunk und/oder Tonträger Einfluss auf die Vergütung und ist tariflich wie folgt geregelt:
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bis zu 12 Geldspielgeräte (eine Konzession) in einer Spielhalle
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je weitere bis zu 12 Geldspielgeräte in der gleichen Spielhalle
Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen. Sie finden unsere derzeitigen Gesamtvertragspartner auf der Seite: Verträge der GSVT-Partner.
Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
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Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musikerinnen und Musiker
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Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
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Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk-und Fernsehsender
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein. Aufgabe der GEMA als Verwertungsgesellschaft ist es hingegen, die Rechte von Musikurheberinnen und -urhebern wahrzunehmen und zu verwerten.
Eine Lizenz der GEMA benötigen Sie, sobald Sie Musik öffentlich wiedergeben. Die Musikwiedergabe ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, die nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind. Das ist zum Beispiel in Ihren Geschäftsräumen der Fall, wenn die von Ihren Mitarbeitenden gespielte Musik auch für Spielgäste hörbar ist.
Am besten nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.