Bis wann kann ich reklamieren?
Wie lange Sie reklamieren können, hängt vom jeweiligen Nutzungsbereich ab. Wir haben die Bereiche mit ihren Sparten und den jeweiligen Fristen für Sie aufgelistet. Unten finden Sie auch eine Verlinkung zu den Ausschüttungsterminen.
Nutzungsbereiche Sendung/Vorführung (Sparten FS/FS VR, TFS/TFS VR, T, TD/TD VR, R/R VR) und Ausland (Sparte A, A VR):
Reklamationsfrist: 18 Monate nach Ausschüttungstermin
Nutzungsbereich Aufführung Unterhaltungsmusik (Sparten U/M/UD) und Aufführung Ernste Musik und Bühnenmusik (Sparten E/ED/EM/BM):
Reklamationsfrist: 9 Monate nach Ausschüttungstermin
Nutzungsbereiche Vervielfältigung und Verbreitung (Sparten PHO VR/ BT VR) und Online (Sparten MOD /MOD VR, MOD S/MOD S VR, VOD/VOD VR, VOD S/VOD S VR, WEB/WEB VR):
Reklamationsfrist: 3 Monate nach Ausschüttungstermin
Sparte GOP/GOP VR:
Reklamationsfrist: 3 Monate nach Zuschlagsverteilung
Zu den Ausschüttungsterminen
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 726215-61
Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr