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Vergibt die GEMA auch das Herstellungsrecht für Werbung auf UGC-Plattformen?
Nein. Die Entscheidung, ob Ihre Musik zu Werbezwecken verwendet werden darf, verbleibt immer bei Ihnen als Urheber/-in bzw. berechtigtem Verlag. Als Berechtigte/-r können Sie daher gegen alle ungenehmigten Werbenutzungen Ihrer Musik auf UGC-Plattformen individuell vorgehen.
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