Ich möchte einen Musikinhalt auf eine Video-Plattform, wie z. B. YouTube, hochladen. Was muss ich beachten?
Durch den Lizenzvertrag, den YouTube mit uns geschlossen hat, haben wir die Nutzungsrechte eingeräumt. D. h., es darf GEMA pflichtige Musik hochgeladen werden, da YouTube einen vertraglich geregelten Lizenzbetrag dafür zahlt. Weder der Urheber/Verlag noch der Channel-Betreiber müssen den Video-Upload bei uns melden. Auch die Lizenzgebühren werden nicht vom Kanalbetreiber, sondern von YouTube selbst an uns gezahlt.
Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
030 726215-61
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