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Was muss ich tun, wenn ich Musik für eine Filmproduktion nutzen möchte?
Grundsätzlich gilt immer das Urheberrechtsgesetz. Wenn Sie fremdes geistiges Eigentum, in diesem Fall geschützte Musikwerke, für eine Filmproduktion nutzen möchten, müssen Sie sich an den Rechteinhaber/die Rechteinhaber wenden und sich eine Einwilligung holen. Das Herstellungsrecht muss geklärt werden.
Nur bei Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktionen (ausschließlich für Sendezwecke) dürfen wir, die GEMA, das Repertoire ohne vorherige Klärung mit den Rechteinhabern anbieten.
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
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