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Rechte
- Berechtigungsvertrag
- Welche Rechte übertrage ich der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag?
- Muss ich eine GEMA Lizenz erwerben (Veranstaltung, CD, Online), wenn ich meine eigenen Werke spiele?
- Ich habe mich vor kurzem im Onlineportal registriert. Warum habe ich noch keinen Berechtigungsvertrag erhalten?
- Kann ich in mehreren (musikalischen) Verwertungsgesellschaften der Welt gleichzeitig Mitglied als Urheber oder Verleger sein?
- Wie nehme ich Rechte zum Berechtigungsvertrag hinzu/aus diesem aus?
- Herstellungsrecht Film, Werbung, Cover
- Herstellungsrecht Social Media
- Welche Rechte habe ich als Urheberin oder Urheber, wenn meine Musik in Videos auf YouTube, Instagram, TikTok & Co. verwendet wird?
- In welchen Fällen wird das Herstellungsrecht auf UGC-Plattformen wie z. B. YouTube, Facebook, Instagram oder TikTok von der GEMA wahrgenommen?
- Vergibt die GEMA auch das Herstellungsrecht für Werbung auf UGC-Plattformen?
- Kann ich gegen die Verwendung meiner Werke/Musik in Videos auf YouTube, TikTok und Co. vorgehen?
- Wie kann ich die Herstellungsrechte für gewerblichen User Generated Content von der GEMA zurückrufen? Gilt da eine Frist?
- Wie werden die Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts an UGC-Plattformen verteilt?
- Ich möchte einen Musikinhalt auf eine Video-Plattform, wie z. B. YouTube, hochladen. Was muss ich beachten?
- Rechtsnachfolgende
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