Am schnellsten können Sie sich vielleicht selbst helfen. Sonst nehmen Sie Kontakt auf.
a) Haben Sie Fragen zu dem Preis oder Tarif? Dann nutzen Sie unsere Preisrechner für Veranstaltungen, dauerhafte Hintergrundmusik oder Musik im Internet.
Für Musik auf Tonträgern gibt es auf unserer Seite Musik auf (Ton)Trägern vervielfältigen eine Tarifübersicht. Dort wählen Sie den richtigen Tarif aus und finden nun auch ein PDF mit den Vergütungssätzen.
Sämtliche Tarife und Preise finden Sie auch auf unserer Tarifübersicht.
b) Sind die Kosten evtl. höher aufgrund einer GEMA Prüfung? Wir prüfen regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, werden eine Nachzahlung und zusätzliche Kosten fällig.
c) Haben Sie eine andere Lizenzsumme berechnet? Dann können Sie die Rechnung überprüfen lassen (siehe Rechnung prüfen lassen).
d) Weicht die Raumgröße in der Rechnung von der tatsächlichen ab? Bedenken Sie bitte, dass die Kosten für den Raum in der Regel in 100-Quadratmeter-Schritten berechnet werden. Sie zahlen also z. B.
- bei 80 Quadratmeter Fläche für: bis 100 Quadratmeter
- bei 160 Quadratmeter Fläche für: bis 200 Quadratmeter
e) Verstehen Sie nicht, warum zusätzliche Gebühren zum GEMA Beitrag erhoben wurden und wofür die Abkürzungen stehen?
Aufgrund der Art der Musikwiedergabe müssen Beträge für weitere Rechte bezahlt werden, z. B. für die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL).
Beispiel: Wird Musik von einer CD wiedergegeben, wurde diese von ausübenden Künstlern (Musikerinnen/Sänger) vorher eingespielt. Die GVL schützt diese Leistung und nimmt das Leistungsschutzrecht für die ausübenden Künstlerinnen (Musikerinnen/Sänger) wahr.
Wir übernehmen das Inkasso hierfür und leiten die Einnahmen an die anderen Verwertungsgesellschaften weiter.
Mehr zu den Abkürzungen entnehmen Sie unserem Infoblatt.
f) Handelt es sich um eine Abgeltung? Das ist der Betrag, der erhoben wird, wenn Sie die Musik schon vor Abschluss eines Vertrags genutzt haben. Dieser Betrag taucht auf der ersten Rechnung/dem Vertragsangebot auf.
Eine Abgeltung kann aus zwei Situationen heraus entstehen.