So ist die GEMA organisiert
In der GEMA haben sich die Urheber von Musikwerken, also Komponistinnen und Textdichter, sowie Musikverlegerinnen zusammengeschlossen. Als wirtschaftlicher Verein sind wir die Treuhänderin unserer Mitglieder.
Wir vertreten weltweit ihre Ansprüche auf Vergütung, wenn ihre Musikwerke öffentlich genutzt werden. Davon profitieren nicht nur über 95.000 GEMA Mitglieder, sondern fast zwei Millionen Musikschaffende aus aller Welt. Die Basis dafür sind Repräsentationsverträge mit Verwertungsgesellschaften aus anderen Ländern.
Wer bei der GEMA den Ton angibt? Natürlich die Mitglieder.
Einmal im Jahr findet die Mitgliederversammlung der GEMA statt. Als oberstes Organ hat allein sie das Recht, Änderungen der Satzung oder des Berechtigungsvertrags zu beschließen. Zudem wählt sie alle drei Jahre einen Aufsichtsrat.
Besondere Bedeutung hat der GEMA Verteilungsplan, der ebenfalls auf der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Dieser Plan regelt genau, wie die Lizenzeinnahmen an die Urheberinnen und Urheber, Verlegerinnen und Verleger verteilt werden.
In der Mitgliederversammlung sind alle GEMA Mitglieder repräsentiert: Die rund 5.000 ordentlichen Mitglieder sind direkt stimmberechtigt, die etwa 90.000 außerordentlichen Mitglieder werden von derzeit 64 gewählten Delegierten vertreten. Alle Informationen zu außerordentlichen und ordentlichen Mitgliedern haben wir in unserem Infoblatt Formen der GEMA Mitgliedschaft zusammengefasst.
Die zentralen Vereinsorgane und Gremien
Mitgliederversammlung
Delegierte
Aufsichtsrat
Vorstand
Unsere Tochtergesellschaften
Die GEMA hat verschiedene Tochtergesellschaften gegründet oder erworben, die spezielle Services im Bereich der Rechteverwertung anbieten. Dazu gehören die ARESA (Anglo-American Rights European Service Agency), iSYS Software GmbH, IT4IPM IT for Intellectual Property Management, SOLAR Musik Rights Management Ltd, ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) und deecoob.
Tochtergesellschaften
Mitgliedschaften
Als eine der weltweit größten Autorengesellschaften für Musikwerke beteiligt sich die GEMA auch international daran, den Urheberschutz zu sichern und weiterzuentwickeln. So ist sie Mitglied des GESAC (European Grouping of Societies of Authors and Composers) und der CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers), einer internationalen Vereinigung von Urheberrechtsgesellschaften aus 108 Ländern. Außerdem engagiert sie sich bei BIEM (Bureau International des Sociétés gérant les Droits d'Enregistrement et de Reproduction Mécanique) und Fast Track (The Digital Copyright Network).