Ja, die benötigen Sie. Nur durch die Vollmacht wird eine andere Person (Ehepartner/Lebensgefährte, Manager, Steuerberater, Mitarbeiter eines Verlages, o. a.) berechtigt, das Onlineportal für Sie zu nutzen. Bereits vorliegende Generalvollmachten oder Gema Vollmachten sind nicht ausreichend.
Eigener Online Account für Bevollmächtigte:
Damit die bevollmächtigte Person für das Onlineportal freigeschaltet wird, benötigt sie einen eigenen Online Account mit ihrem Namen und ihrer personalisierten E-Mailadresse. Die Person muss den Account selbst erstellen und sich mit der Rolle GEMA Mitglied registrieren.
Hier finden Sie die Anleitung zur Registrierung im Onlineportal. Nach der erfolgreichen Registrierung kann Ihre zukünftige bevollmächtige Person das das Freischaltungsformular für die Online-Vollmacht herunterladen.
Vollmacht für Onlineportal erteilen:
Wenn Sie eine Vollmacht erteilen, müssen Sie (als Vollmachtgeber) und der bzw. die Vollmachtnehmende das entsprechende Formular persönlich unterschreiben. Eine elektronische Signatur ist nicht möglich. Anschließend senden Sie das Schreiben als Scan per E-Mail an mitgliederservice@gema.de senden.
Vermutlich ist Ihre Admin-Vollmacht noch nicht bei uns dokumentiert. Nur mit der Admin-Vollmacht erhalten Sie diese Berechtigung.
Wenn Sie Ihre Admin-Vollmacht bereits an die GEMA geschickt haben, bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie werden so schnell wie möglich Zugriff erhalten! Wenn Sie Ihre Admin-Vollmacht noch nicht eingereicht haben, können Sie das schnell nachholen:
Füllen Sie bitte Seite 2 und 3 des Freischaltungsantrages vollständig aus und schicken Sie uns diesen eingescannt per E-Mail zu. Bitte verwenden Sie dabei folgenden Betreff: Freischaltung Admin-Vollmacht.
Die Admin-Vollmacht ist eine Administrationsvollmacht für die Verwaltung von Berechtigungen im Onlineportal und kann in der Vollmacht zur Freischaltung von Online Services vergeben werden.
Jedes Mitglied kann bis zu drei Administrierende festlegen – also Bevollmächtigte, die die Vergabe von Online-Vollmachten regeln. Personen mit dieser Vollmacht können neue Vollmachtnehmende hinzufügen, bestehende Vollmachten ändern oder auch beenden.
Als Urheber/-in oder als Admin eines Mitglieds können Sie Online-Berechtigungen beenden, z. B. wenn ein Mitarbeiter aus einem Verlag ausgetreten ist.
Das funktioniert so:
Als Admin haben Sie jetzt zwei Optionen:
a) Sie möchten für ein Mitglied mehreren Personen die Berechtigung entziehen.
b) Sie möchten für mehrere oder alle Mitglieder, bei der Sie Admin sind, einer vollmachtnehmenden Person die Berechtigung entziehen.
Zu a:
Im Kontenmodal können Sie oben rechts das Mitglied auswählen (im Beispiel „Mitarbeiterin A“), bei dem Sie Berechtigungen beenden wollen.
Wenn Sie das Mitglied ausgewählt haben, gehen Sie zu den Vergebenen Berechtigungen und klicken auf Berechtigungen bearbeiten.
Zu b:
Oder Sie wählen oben rechts die vollmachtnehmende Person aus, bei der Sie Berechtigungen beenden wollen. Klicken Sie dafür zuerst auf Alle Vollmachtnehmenden anzeigen und danach noch mal auf das Kontenmodal.
Wenn Sie die vollmachtnehmende Person ausgewählt haben, können Sie alle Berechtigungen für alle Mitglieder sehen, die diese Person erhalten hat. Nun gehen Sie auf Berechtigungen bearbeiten.
Genereller Tipp: Wenn Sie die Mehrfachbearbeitung aktivieren, können Sie in beiden Fällen (a und b) die Berechtigungen von mehreren Personen gleichzeitig beenden.
Dafür setzen Sie entweder ein Enddatum oder Sie klicken auf den Knopf Keine Rechte. Dann wird die Berechtigung direkt entzogen.
Im Onlineportal finden Sie die Kachel Meine Portal-Berechtigungen. Dort können Sie einsehen, welche Online-Berechtigungen Sie bereits bekommen oder an andere Personen vergeben haben.
Gleichzeitig haben Sie dort die Möglichkeit, selbstständig Ihre Online-Berechtigungen für sich und für Ihre Vollmachtnehmenden zu verwalten. Sie senden uns die gewünschten Vollmachten. Wir erhalten diese automatisch im System und autorisieren sie anschließend.
Voraussetzung: Sie sind GEMA Mitglied als Urheberin oder Urheber oder haben eine Administrationsvollmacht von einem anderen GEMA Mitglied erhalten.