Reklamationen

Sie sind der Ansicht, da stimmt was nicht? Wie Sie reklamieren, welche Fristen gelten und was Sie sonst wissen müssen.

Fristen

  • Bis wann kann ich reklamieren?

    Wie lange Sie reklamieren können, hängt vom jeweiligen Nutzungsbereich ab. Wir haben die Bereiche mit ihren Sparten und den jeweiligen Fristen für Sie aufgelistet. Unten finden Sie auch eine Verlinkung zu den Ausschüttungsterminen.

    Nutzungsbereiche Sendung/Vorführung (Sparten FS/FS VR, TFS/TFS VR, T, TD/TD VR, R/R VR) und Ausland (Sparte A, A VR):

    Reklamationsfrist: 18 Monate nach Ausschüttungstermin


    Nutzungsbereich Aufführung Unterhaltungsmusik (Sparten U/M/UD) und Aufführung Ernste Musik und Bühnenmusik (Sparten E/ED/EM/BM):

    Reklamationsfrist: 9 Monate nach Ausschüttungstermin


    Nutzungsbereiche Vervielfältigung und Verbreitung (Sparten PHO VR/ BT VR) und Online (Sparten MOD /MOD VR, MOD S/MOD S VR, VOD/VOD VR, VOD S/VOD S VR, WEB/WEB VR):

    Reklamationsfrist: 3 Monate nach Ausschüttungstermin


    Sparte GOP/GOP VR:

    Reklamationsfrist: 3 Monate nach Zuschlagsverteilung

    Zu den Ausschüttungsterminen

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr