GEMA News / 17 October 2024

Zwei Säulen ein Ziel: Effektive KI-Lizenzierung für eine faire Beteiligung der Musikschaffenden

Die GEMA hat im September 2024 als erste Verwertungsgesellschaft weltweit ein Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz (KI) vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung der Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden.

KI als neue, intensive Form der Musiknutzung

Mit der Lizenzierung von KI-Modellen und -Systemen, die mit geschützten Musikwerken trainiert wurden und deren Erfolg daher maßgeblich auf den von Kreativen geschaffenen Werken beruht, reagiert die GEMA schnell und angemessen auf den rasanten technologischen Fortschritt. Die andauernde systematische Erfassung und Auswertung des Weltrepertoires der Musik stellt eine in ihrem Umfang nie dagewesene Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke dar. Hieraus resultieren umfangreiche Beteiligungsansprüche der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber.

Ausgleich der Interessen von Diensten und Kreativen

Im Zusammenhang mit dem Angebot generativer KI und der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gibt es zahlreiche, bislang ungeklärte rechtliche Fragestellungen. Die Lizenzierung schafft Klarheit und Verlässlichkeit für die Anbieterinnen und Anbietern der grundlegenden generativen KI-Modelle und der darauf aufbauenden KI-Music-Tools, d. h. der Angebote, die es Endnutzern ermöglichen, KI-Songs zu erstellen. Sie sichert darüber hinaus den Kreativschaffenden eine angemessene Beteiligung an allen wirtschaftlichen Vorteilen, die durch Angebote generativer KI erzielt werden, und berücksichtigt dabei, dass diese Angebote auf die schöpferische Tätigkeit der Urheberinnen und Urheber zurückzuführen sind. 

Ein Lizenzmodell – zwei Säulen

Generative KI eröffnet neue Erlösquellen. Künstlerische, kreative und publizistische Inhalte bilden die Grundlage – den Rohstoff – für entsprechende Geschäftsmodelle. Ein faires Vergütungsmodell muss dort ansetzen, wo die Wertschöpfung entsteht. Daher darf es sich nicht nur auf das Training eines KI-Modells beschränken. Vielmehr muss auch der Wert berücksichtigt werden, den KI-generierte Inhalte in der Folge im Markt erzielen. Zudem muss die Konkurrenzsituation zu von Menschen geschaffenen Werken einbezogen werden. Denn nur durch diese Werke wurden die KI-Inhalte erst möglich gemacht.

Das Zwei-Säulen-Modell der GEMA zielt darauf ab, Musikschaffende fair an den wirtschaftlichen Vorteilen generativer KI zu beteiligen. Diese Vorteile entstehen am Markt an zwei Stellen: zum einen in der Sphäre der KI-Anbieterinnen und -Anbieter selbst, zum anderen durch Folgenutzungen der KI-generierten Musikinhalte, z. B. auf anderen Plattformen oder auch als Hintergrundmusik.

Das Zwei-Säulen Lizenzmodell stellt eine fortlaufende Beteiligung der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber an allen generierten wirtschaftlichen Vorteilen sicher, die aus dem Training sowie der Folgenutzung KI-generierter Musikinhalte entstehen.

Erste Säule: Lizenzierung von Anbieterinnen und Anbieter generativer KI-Dienste

Das Lizenzmodell knüpft im ersten Schritt an das Training der KI-Modelle an. Der Begriff „Training“ umfasst dabei sowohl das Pre-Training als auch das Fine Tuning. Dabei ist es unerheblich, wie und in welcher Form die Musikwerke für das Training verwendet werden.  

Der Lizenzierungsansatz sieht eine Beteiligung in Höhe von 30 % an allen durch das generative KI-Modell oder -System erwirtschafteten Netto-Einnahmen der Anbieterin oder des Anbieters vor. Damit werden die Kreativschaffenden beispielsweise an den von den Anbieterinnen und Anbietern der KI-Tools vereinnahmten Abonnementgebühren und den weiteren Erlösen, die diese mit dem KI-Output generieren, beteiligt.
 
Aber auch in Fällen, in denen keine oder nur geringe wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, müssen die Kreativschaffenden angemessen beteiligt werden. Das Modell der GEMA sieht daher neben der Regelvergütung, wie üblich, auch eine Mindestvergütung vor. Um den Umfang der Rechtenutzung angemessen zu berücksichtigen, muss diese an der Menge des generierten KI-Outputs anknüpfen.

Bei der Bemessung der Vergütungshöhe wurde berücksichtigt, dass die Nutzung von Originalwerken zu Zwecken der generativen KI die intensivste denkbare Nutzungsform darstellt und der kreativen Leistung der Urheberinnen und Urheber der Originalwerke bei dieser Form der Verwertung eine besonders hohe Bedeutung zukommt. 

Die erste Säule des Modells richtet sich an alle Anbieterinnen und Anbieter generativer KI-Dienste, die auf dem deutschen Markt tätig sind. Die Lizenz ist unabhängig vom Ort des Trainings, da sie mit der Output-Generierung verknüpft ist. Damit werden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt, die von einem Fortbestand der Trainingsdaten in den trainierten Modellen ausgehen.

Zweite Säule: Folgenutzungen der KI-generierten Musikinhalte

Das Lizenzierungskonzept umfasst nicht nur das Training der KI-Modelle und -Systeme, sondern auch alle wirtschaftlichen Vorteile, die durch Folgenutzungen von KI-generierten Musikinhalten (z. B. Nutzung als Hintergrundmusik oder auf Musikplattformen) entstehen können. Denn auch diese beruhen maßgeblich auf den Ursprungswerken und enthalten nach neuesten Studien ebenfalls schutzfähige Elemente der Werke, mit denen sie trainiert wurden. Vor diesem Hintergrund bietet die zweite Säule Nutzerinnen und Nutzern, die KI-generierte Musikinhalte weiterverwenden und monetarisieren möchten, die Sicherheit, dabei im Einklang mit dem Urheberrecht und damit ohne das Risiko einer Rechtsverletzung zu handeln. Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber werden so zukünftig auch an den weiteren Einnahmen, die mit KI-generierten Songs erzielt werden, angemessen beteiligt. Dabei muss sich die Beteiligung mindestens im Umfang bewegen, wie es bei rein menschlich geschaffenen Werken der Fall gewesen wäre.

Fazit

Das Zwei-Säulen Lizenzmodell der GEMA bietet zum einen eine verlässliche Lizenzgrundlage für das Training der KI-Systeme sowie für die Folgenutzungen von KI-Inhalten. Zum anderen werden die Kreativen an allen wirtschaftlichen Vorteilen, die durch die Nutzung ihres künstlerischen Schaffens beim KI-Training und bei anschließenden Nutzungen entstehen, angemessen beteiligt. Die GEMA unterstützt so den technologischen Fortschritt bei gleichzeitigem Schutz der Urheberinnen und Urheber und ihrer kreativen Leistung.