Pressemeldung / 27. September 2024

KI und Musik: GEMA fordert Beteiligung von Musikschaffenden an Erträgen der KI-Anbieter und präsentiert erstes Lizenzmodell

Auf dem Reeperbahn Festival 2024 stellte die GEMA ein Lizenzmodell für KI-Anbieter vor. Ziel ist die faire Beteiligung der Musikschaffenden, wenn ihre Werke im Training und bei der Generierung neuer KI-Songs genutzt werden.

Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in kreative Prozesse stellt die Musikbranche vor neue und weitreichende Herausforderungen. Am 19. September 2024 diskutierten Vertreterinnen der GEMA auf dem Reeperbahn Festival mit Technologie-Expertinnen und Künstlerinnen das Thema „KI trifft Urheberrecht“. Auf dem Podium: Diana Zettl und Christina von Gemmingen-Hornberg (GEMA), Singer-Songwriterin Alexa Feser und Hanna Lukashevich (Fraunhofer Institut für Digitale Medientechnologie). Sie sprachen über die Auswirkungen von KI auf die kreative Arbeit, die technischen Möglichkeiten von KI-Modellen und den notwendigen Schutz der Urheberrechte in dieser neuen digitalen Ära.

Generative KI in der Musik entwickelt sich zu einem milliardenschweren Markt: Bis 2028 soll er laut einer Studie von Goldmedia, die im Auftrag der GEMA und der französischen Gesellschaft SACEM erstellt wurde, ein Volumen von über 3 Milliarden Dollar erreichen. Die im Januar veröffentlichte Studie beleuchtet die massiven Auswirkungen auf die Musik- und Kreativbranche.

Die GEMA hat nun als erste Verwertungsgesellschaft weltweit einen Lizenzierungsansatz entwickelt, der eine Balance zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz kreativer Arbeit herstellen will: Der aktuellen Rechtslage folgend knüpft dieser Lizenzierungsansatz an die Nutzung von Musik zum Training von KI-Modellen an, geht aber über die Primärnutzung hinaus. Im Ergebnis müssen die Urheberinnen und Urheber auch an der späteren Generierung von KI-Inhalten, die auf ihrer kreativen Leistung basieren, adäquat beteiligt werden. Die reine Vergütung durch einen Buy-out, also der einmaligen Pauschalzahlung für Trainingsdaten, ist angesichts der erzielten Umsätze zur Kompensation für die Urheberinnen und Urheber nicht annähernd ausreichend. Das Modell sieht dementsprechend eine faire Vergütung auf hohem Niveau vor und behält dabei im Blick, dass sich der Markt mit seinen technischen Entwicklungen dramatisch schnell verändern kann.

Christina von Gemmingen-Hornberg betont: „Als GEMA haben wir immer deutlich gemacht, dass wir bereit sind, gemeinsam mit den KI-Unternehmen faire Nutzungsbedingungen und Vergütungsmodelle auszuhandeln. Gleichzeitig ist aber ein Punkt erreicht, an dem wir konkrete Ergebnisse für unsere Mitglieder erzielen müssen – das hat Auswirkungen auf die ganze Branche.“
Alexa Feser sagt: „Ich bin überzeugt, dass das Menschliche in der Musik überleben wird. Aber wir dürfen die Verantwortung nicht den großen Technologiekonzernen überlassen. Wir müssen an der Wertschöpfung beteiligt werden. Es ist gut, dass die GEMA das Thema aufgreift und sich für unsere Rechte einsetzt. Wir müssen schnell sein, denn die technische Entwicklung eilt der Politik immer voraus.“


Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Hinweis an die Redaktionen

Hier finden Sie die Studie „KI und Musik“ sowie weiterführende Informationen.

 

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