Musik anmelden
Zum Bereich für Musiknutzer/-innen springen
Zum Bereich für Urheber/-innen springen
Bereich Musiknutzer/-innen
Wann muss ich Musik bei der GEMA anmelden?
Als Faustregel gilt: Immer dann, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Das kann z. B. Hintergrundmusik im Restaurant, Hotel oder Handel sein. Aber auch für Musik im Internet und auf Tonträgern, wie CDs oder Hörbücher, müssen Sie GEMA anmelden. Ein Klassiker sind öffentliche Veranstaltungen wie etwa Konzerte, Partys, Messen, Umzüge oder Sportevents, für die Sie natürlich eine GEMA Anmeldung brauchen.
Wann sind Veranstaltungen öffentlich?
Öffentlich sind Veranstaltungen in der Regel, wenn sie auch Menschen besuchen können, die keine persönliche Beziehung zur Veranstalterin haben. Deshalb sprechen Flyer, Plakate, Online-Werbung oder Eintrittskarten für eine öffentliche Veranstaltung. Persönliche Einladungen hingegen deuten auf eine private Veranstaltung. Das können z. B. Geburtstagsfeiern oder private Partys sein. Dafür benötigt niemand eine GEMA Lizenz.
Was kostet die GEMA Anmeldung?
Weil ein Preis für alles ziemlich ungerecht wäre, gibt es verschiedene Tarife. Die Kosten dafür sind schnell ermittelt. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung? Wenn ja, wie groß ist sie und mit wie vielen Besuchern rechnen Sie? Oder geht es um Hintergrundmusik, z. B. für eine Bar, ein Geschäft oder einen Friseursalon? Auch hier kommt es auf die Größe und die Anzahl der Hörerinnen an. Ebenso haben wir spezielle Tarife für Musik im Internet oder auf Tonträgern. Am besten, Sie nutzen unseren Preisrechner; damit können Sie die Musik auch gleich anmelden. Finden Sie dort die Art Ihrer Musiknutzung nicht, hilft Ihnen unsere Tarifübersicht weiter.
Warum muss ich für Musik an die GEMA zahlen?
Faire Entlohnung für die Kreativen hinter der Musik.
Als Verwertungsgesellschaft und Verein schütten wir unsere Einnahmen – abzüglich der Verwaltungskosten – an unsere über 95.000 Mitglieder aus, deren Rechte wir vertreten: Das sind Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage. Für ihre schöpferische Arbeit möchten sie fair entlohnt werden. Die Lizenzvergütung, die Sie bezahlen, ist ein Beitrag, dass sich Musik machen auch in Zukunft noch lohnt.
Ihr Vorteil mit uns:
Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Doch statt jeden Komponisten und jede Textdichterin einzeln zu kontaktieren und zu entlohnen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten auch die Rechte von über zwei Millionen Urheberinnen und Urhebern im Ausland.
Wann brauche ich eine GEMA Lizenz?
Musik auf Veranstaltungen
Musik dauerhaft nutzen
Bis wann muss ich meine Musiknutzung anmelden?
GEMA anmelden - die Frist:
Bitte melden Sie die Musik rechtzeitig an. Sprich: Wir müssen einwilligen können, bevor Sie die Musik abspielen. Der Hintergrund für Interessierte: Es gibt sogar eine gesetzliche Pflicht, die Musiknutzung davor anzumelden. Schließlich gilt auch sonst im Wirtschaftsleben: Wer bestimmte Rechte nutzen will, muss sie vorher erwerben.
So melden Sie eine Veranstaltung oder Musik bei der GEMA an
Mit dem Preisrechner im GEMA Onlineportal können Sie für nahezu alle Veranstaltungsformate Ihre individuellen Lizenzkosten berechnen und die Veranstaltung direkt online anmelden. In einzelnen Fällen, wo das nicht möglich ist, finden Sie im Preisrechner die passenden Anmeldeformulare.
Von Abschlussfeiern bis Zirkus, von Bowling bis Theater: Alle Infos auf einer Seite!
Für zahlreiche Zielgruppen und Branchen haben wir alle wichtigen Informationen auf einer Seite zusammengefasst. Darunter fallen z. B. die Gastronomie, Hotels oder andere Gewerbe, aber auch kulturelle und soziale Einrichtungen, Vereine und Gemeinnütziges. Nicht zu vergessen saisonale Events, DJs und die Feuerwehr. Eine Übersicht finden Sie auf Branchen & mehr.
So melden Sie eine Veranstaltung oder Musik bei der GEMA an
Mit dem Preisrechner im GEMA Onlineportal können Sie für nahezu alle Veranstaltungsformate Ihre individuellen Lizenzkosten berechnen und die Veranstaltung direkt online anmelden. In einzelnen Fällen, wo das nicht möglich ist, finden Sie im Preisrechner die passenden Anmeldeformulare.
Bereits GEMA Kunde? Jetzt im Onlineportal anmelden!
Bereich Urheber/-innen
Wie kann ich meine Werke bei der GEMA anmelden?
Wenn Sie Urheberin oder Verleger und bereits GEMA Mitglied sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Werke bei uns anmelden. Denn nur für gemeldete Werke können wir Tantiemen ausschütten. Die Anmeldung Ihres Repertoires bei der GEMA funktioniert ganz einfach in unserem Onlineportal. Dort können Sie auch Angaben zu den Werken bearbeiten, Beteiligte hinzufügen und vieles mehr.
So einfach geht die Anmeldung
-
Im GEMA Onlineportal einloggen
-
Klicken Sie unter Services auf die Werkanmeldung
-
Werkform auswählen und Originalwerk anmelden. Verlage können auch ein Subverlegtes Werk anmelden.
Soundfiles hochladen und audiovisuelle Produktionen anmelden
Wenn Sie ein Werk anmelden, laden Sie auch das dazugehörige Soundfile hoch. Ihre Musikwerke werden in Werbespots in Filmen, Serien, Kinoproduktionen verwendet? Im GEMA Onlineportal können Sie:
- Werbespots für TV, Kino und Internet anmelden
- Filme, Serien u. Ä. anmelden
- Soundfiles hochladen
Gut zu wissen: Das Soundfile wird benötigt, um automatisch zu erkennen, wann und wie oft Ihre Werke beispielsweise im Fernsehen oder Radio gespielt werden.
Bereits GEMA Mitglied? Jetzt im Onlineportal anmelden!
Sie schaffen Musik und sind noch kein GEMA Mitglied?
Egal ob Sie Komponistin sind, Textdichter oder Musikverlegerin: Sie haben das Recht auf eine faire Vergütung, wenn Ihre Werke öffentlich genutzt werden. Werden Sie GEMA Mitglied und werden Sie Teil unserer Solidargemeinschaft – dann machen wir uns auch für Ihre Rechte stark.
Ihre Vorteile als GEMA Mitglied
Weltweite Tantiemen-Zahlung
Wir sind international bestens vernetzt und haben mit nahezu allen ausländischen Urheberrechtsgesellschaften gegenseitige Verträge geschlossen. So können wir nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Tantiemen für Sie einsammeln. Überall dort, wo Ihre Werke öffentlich gespielt werden.
GEMAplus – das Vorteilsprogramm
Unseren GEMA Mitglieder bieten wir ein umfangreiches Vorteilsprogramm, das Ihnen einen Mehrwert ab dem ersten Tag bietet:
Dazu zählen exklusive branchenrelevante Versicherungen für Künstlerinnern und Künstler sowie zahlreiche Workshops (online und offline) über die GEMA sowie viele andere spannende Musikthemen.
Außerdem können Sie an tollen Showcases teilnehmen und von exklusiven Partnerangeboten profitieren, die Ihren Alltag sowie Ihre Karriere unterstützen.
Wir fördern die Musikszene
Wir vergeben bedeutende Musikpreise wie z. B. den Deutschen Musikautor*innenpreis oder den Fred Jay Preis. Das Besondere: Sie zeichnen die Schöpferinnen und Schöpfer von Musik und Musiktexten aus, kreative Köpfe wie Sie, die der Welt neue Klänge und starke Worte schenken. Gleichzeitig fördert die GEMA Stiftung zeitgenössische Komponistinnen und Textdichter aller Genres und unterstützt bedürftige Musikurheber und -verlegerinnen.
Ihre Stimme findet Gehör
Wer bei uns den Ton angibt? Natürlich die Mitglieder, die einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung zusammenkommen. Dort beraten und entscheiden sie über aktuelle Themen und stimmen sich ab, wie die Zukunft der GEMA aussehen soll. Rund 5.000 ordentliche und stimmberechtigte GEMA Mitglieder sind direkt an der Versammlung beteiligt – plus 64 Delegierte. Diese werden von den rund 90.000 außerordentlichen GEMA Mitgliedern gewählt und setzen sich für deren Interessen ein.