Die GEMA mitgestalten
Ihre Stimme ist gefragt
Ins Leben gerufen wurde die GEMA und ihre Vorläuferorganisationen von Musikschaffenden wie Ihnen. Gemeinsam haben sie eine starke Organisation aufgebaut, die sich für eine faire Vergütung Ihrer Urheberrechte einsetzt. Auch die aktuellen Entwicklungen in der Musikbranche will die GEMA im Sinne der Urheberinnen und Urheber mitgestalten. Ihr Engagement als Mitglied ist deshalb so wichtig wie eh und je. In diesem Chor kommt es auf jede Stimme an.
In diesen Bereichen können GEMA Mitglieder mitwirken
Die Mitgliederversammlung
Unser wichtigstes Instrument
Einmal im Jahr versammeln sich die GEMA Mitglieder für drei Tage in München oder Berlin, um über die Zukunft des Vereins zu beraten und Änderungen am Regelwerk zu beschließen. Alle drei Jahre wählt die Versammlung den GEMA Aufsichtsrat. Alle Mitglieder sind eingeladen, persönlich vor Ort oder digital von zuhause aus teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder und die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder.
Darüber hinaus ist die Mitgliederversammlung ein wichtiger Treffpunkt für die Urheberinnen und Verleger, um sich zu aktuellen Entwicklungen in der Branche auszutauschen und mit der GEMA Belegschaft ins Gespräch zu kommen.
Darüber hinaus ist die Mitgliederversammlung ein wichtiger Treffpunkt für die Urheberinnen und Verleger, um sich zu aktuellen Entwicklungen in der Branche auszutauschen und mit der GEMA Belegschaft ins Gespräch zu kommen.
Die Delegierten
Die Stimme der außerordentlichen Mitglieder
Auch die außerordentlichen Mitglieder können sich in der GEMA einbringen. Indem sie sich z. B. als Delegierte aufstellen lassen oder sich an deren Wahl beteiligen. Die bis zu 64 Delegierten stammen ausschließlich aus den Reihen der außerordentlichen Mitglieder und verschaffen ihren Interessen Gehör. Dadurch wird sichergestellt, dass diese in der Mitgliederversammlung repräsentiert sind und auf die Entscheidungen Einfluss nehmen können.
Den Delegierten stehen in der Mitgliederversammlung alle Rechte der ordentlichen Mitglieder zu, außer das passive Wahlrecht. Sie können also u. a. über Änderungen abstimmen und selbst Anträge einreichen. Darüber hinaus sind sie Ansprechpersonen für die Anliegen der außerordentlichen Mitglieder. Die Delegierten freuen sich, wenn Sie mit ihnen in Kontakt treten!
Den Delegierten stehen in der Mitgliederversammlung alle Rechte der ordentlichen Mitglieder zu, außer das passive Wahlrecht. Sie können also u. a. über Änderungen abstimmen und selbst Anträge einreichen. Darüber hinaus sind sie Ansprechpersonen für die Anliegen der außerordentlichen Mitglieder. Die Delegierten freuen sich, wenn Sie mit ihnen in Kontakt treten!
Ausschüsse und Kommissionen
Mehr Kammermusik als Solo
Ordentliche Mitglieder haben außerdem die Möglichkeit, in einem der zahlreichen Ausschüsse und Kommissionen mitzuwirken, z. B. in der Sitzungsgeldkommission, dem Beschwerdeausschuss oder den Wertungsausschüssen. Hier übernehmen unsere Mitglieder wichtige Aufgaben, bei denen ein offenes Ohr, gute Fachkenntnisse, GEMA Erfahrung und Liebe zum Detail gefragt sind. Die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen werden entweder vom Aufsichtsrat bestellt oder von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Aufsichtsrat
Die erste Geige ruht auf vielen Schultern
Es ist ein ehrenvolles Amt, das man als Aufsichtsrat der größten Verwertungsgesellschaft Deutschlands ausübt, und das ehrenamtlich. Deshalb ruht es auch auf mehreren Schultern. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und hat ein Weisungsrecht gegenüber diesem. Darüber hinaus ist er dafür zuständig, Tarife aufzustellen und zu ändern und Gesamtverträge mit den Kundinnen und Kunden der GEMA abzuschließen.