ICE-Dokumentationsprojekt
Gemeinsam mit ICE AB bzw. ICE GmbH sowie den Partnern PRS for Music (United Kingdom) und STIM (Schweden) führt die GEMA das ICE-Dokumentationsprojekt durch: ICE wird in Zukunft Werke, audiovisuelle Produktionen und Verlagsvereinbarungen für die GEMA dokumentieren. Ansprechpartner ändern sich für die Mitglieder der GEMA nicht. Auch die gewohnten Online-Services zur Werkeanmeldung stehen weiterhin zur Verfügung.
Informationen für Mitglieder
Über ICE Operations AB/ICE International Copyright Enterprise Germany GmbH (ICE AB/GmbH)
ICE Operations AB mit Sitz in Bromma bei Stockholm wurde 2007 von PRS for Music und STIM als Anbieter von Dokumentationsdienstleistungen in den Bereichen Werke und Verträge gegründet. Die GEMA ist Mitte 2015 als Gesellschafter hinzugekommen. Mit der ICE International Copyright Enterprise Germany GmbH ist ICE inzwischen auch in Berlin präsent.
Der aktuelle Kundenstamm von ICE AB bzw. ICE GmbH für Dokumentationsdienstleistungen umfasst PRS for Music, STIM, BUMA/STEMRA, SABAM und POLARIS (KODA, TEOSTO, TONO). ICE AB betreibt die ICE Copyright Database, in der die Repertoires dieser Gesellschaften gemeinsam administriert werden.
Der Service-Umfang von ICE AB bzw. ICE GmbH soll 2018 deutlich erweitert werden: ICE wird dann in der Lage sein, auch für die GEMA Dokumentationsservices durchzuführen. Außerdem wird ICE Dienstleistungen für die Dokumentation von audiovisuellen Produktionen (wie Filmen und Fernsehproduktionen) anbieten.
Zur Website von ICE AB: www.iceservices.com.
FAQ
Diese Überführung zu ICE bedeutet nicht, dass sämtliche Dokumentationsaufgaben von ICE erledigt werden. Insbesondere für die Kontakte und Mitgliederservices wird die GEMA weiterhin zuständig sein (Front-Office der Dokumentation).
Ihr Ansprechpartner in Dokumentationsfragen ist daher weiterhin die GEMA. Sie melden ihre Werke, Vereinbarungen und audiovisuellen Produktionen bei der GEMA an. Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings Verlage ihre Werke direkt bei ICE anmelden (siehe Punkt 5).
Mit diesem Projekt erweitert die GEMA gemeinsam mit ICE, PRS for Music und STIM die ICE-Systeme sowie das Service-Angebot von ICE. Denn ICE soll in Zukunft für die GEMA Dokumentationsdienstleistungen durchführen, und zwar in den Bereichen:
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Werke
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Vereinbarungen
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Audiovisuelle Produktionen.
Nach der Umstellung der derzeitigen GEMA-Dokumentation mit dem System DIDAS auf ICE werden alle GEMA-Sparten auf der Grundlage der ICE-Dokumentation verteilt.
Technische Grundlage dafür ist einerseits die bereits vorhandene ICE Copyright Database, die dafür gemäß GEMA-Anforderungen anzupassen und zu erweitern ist. Außerdem soll ein neues ICE-System für die AV-Dokumentation geschaffen werden.
Das Projekt beinhaltet auch die Migration von Daten aus der GEMA-Dokumentationsdatenbank DIDAS nach ICE.
Für Verlage soll die Möglichkeit bestehen, auf eigenen Wunsch ihre Werkanmeldungen mittels CWR-Verfahren direkt mit ICE abzuwickeln. Dies dürfte insbesondere für international tätige, zentralisierte Verlage interessant sein. Diese direkte Anmeldung bei ICE ist nur für Verlage möglich, die das elektronische CWR-Format nutzen.
Voraussetzung für diese Ausnahme ist, dass der direkte Kontakt zwischen Mitglied, GEMA und ICE abgestimmt und schriftlich festgehalten wird.
Ja. Für die Anmeldung von verlegten Werken ist künftig die ICE-Vereinbarungsnummer (die sogenannte ICE-Agreement Number) eine Pflichtangabe. Dies bedeutet: Bevor das erste verlegte Werk eines Original- oder Subverlagsvertrags angemeldet werden kann, muss der Verlag diese Vereinbarung mit dem Formular oder (besser) mit dem Online-Service auf der GEMA-Website anmelden. Der Verlag erhält eine Bestätigung mit der ICE-Vereinbarungsnummer zurück. In der anschließenden Werkanmeldung muss die Vereinbarungsnummer der zutreffenden Vereinbarung bzw. Vereinbarungshierarchie angegeben werden. Dann kann ICE das Werk und die bereits registrierte Vereinbarung miteinander verknüpfen.
Dieses künftige Verfahren betrifft sowohl original- als auch subverlegte Werke. Das bedeutet: Auch für Originalwerke ist zunächst die Originalverlagsvereinbarung anzumelden, bevor die einzelnen Werke angemeldet werden können.
Für unverlegte Werke sind keine Vereinbarungsnummern erforderlich; sie können wie bisher von den Urhebermitgliedern angemeldet werden.
Nein, Manuskriptwerke werden ohne Verweis auf eine Vereinbarung registriert.
Nein, Vereinbarungsnummern werden in Zukunft für alle verlegten und subverlegten Werke benötigt, unabhängig davon, ob es sich dabei um nationales oder internationales Repertoire handelt.
Ein bei der GEMA registriertes Werk umfasst wie eine Klammer alle Fassungen dieses Werkes, wie die Originalfassung sowie eventuell vorhandene Bearbeitungen von Musik und Text. Dagegen ist ein bei ICE registriertes Werk (ein „ICE-Work“) identisch mit dem, was die GEMA als Werkfassung bezeichnet. Jedes „ICE-Work“ hat eine individuelle Nummer. Ihnen ist der Begriff der Werkfassung aus den Abrechnungsunterlagen vertraut. Die Repertoiresuche zeigt ebenfalls Werkfassungen an.
Die IPI (Interested Parties Information) ist die internationale Beteiligtendatenbank der CISAC, des Dachverbandes der Verwertungsgesellschaften. Sie enthält Informationen über rund drei Millionen Komponisten und Textdichter sowie rund 475.000 Musikverlagen. Vorgänger der IPI war das CAE-Verzeichnis.
In der IPI werden folgende zwei Nummern verwendet:
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IPI Base Number: Diese Nummer identifiziert den Beteiligten eines Werkes selbst, unabhängig von dem oder den Namen, die der Beteiligte für seine Werke verwendet. Die IPI Base Number ist nur dem Beteiligten bekannt.
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Die IPI Base Number wird die bisherige GEMA-Beteiligtennummer und damit auch die GEMA-Mitgliedsnummer („GEMA-Hauptkontonummer“) ablösen. Die Direktion Mitglieder- und Repertoire-Management wird die Mitglieder der GEMA rechtzeitig über ihre individuelle IPI Base Number informieren.
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IPI Name Number (ehemals „CAE-Nummer“): Diese Nummer identifiziert den Namen eines Beteiligten an einem Werk. Hat ein Beteiligter zwei Namen (z. B. ein Patronym und ein Pseudonym), ist jeder Name mit einer eigenen IPI Name Number verbunden.
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Die IPI Name Numbers werden international verwendet, was den Anmelde- und Registriervorgang deutlich erleichtert. Während Namensangaben in der Anmeldung häufig mehrdeutig sind, legt die IPI Name Number den Beteiligten mit einer bestimmten Schreibweise eindeutig fest. Dies beschleunigt die Erstellung der Werkeregistrierung und beugt Fehler vor.
Die GEMA stellt ihren Mitgliedern hier seit 2009 in einem passwortgeschützten Bereich einen Auszug der IPI-Daten zur Verfügung. Die IPI Base Numbers werden aus Gründen der Vertraulichkeit hier nicht angezeigt.
Dies hat als Konsequenz, dass das Aussehen der Werkbestätigungen sich ändern wird. Die wichtigsten Punkte sind:
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Die neue Bestätigung zeigt eine Werkfassung („ICE-Work“), kein Werk im Sinne der GEMA-Dokumentationsdaten DIDAS
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Die neue Bestätigung enthält die Werkfassungsnummer von ICE („ICE Work Key“), nicht die DIDAS-Werknummer.
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Die neue Bestätigung zeigt das Anteilsbild der Werkfassung, das sogenannte Share Picture.
Die künftigen Bestätigungen aus ICE sind somit grundsätzlich vergleichbar mit der Anzeige von Werkfassungen in der erweiterten Online-Werkedatenbank der GEMA.