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Gibt es Einschränkungen beim Reklamieren?

In unserem Onlineportal haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert zu reklamieren, wenn Ihre Werke in einer falschen Sparte, mit falschen Anteilen oder mit einer fehlerhaften Bewertung verteilt wurden sowie Nutzungen, die in der Tantiemenauszahlung überhaupt nicht enthalten waren.

Dabei gibt es jedoch ein paar Einschränkungen. In unserem gemeinsamen Regelwerk, dem Verteilungsplan (VP) der GEMA, haben die Mitglieder und wir gemeinsam festgelegt, was alles reklamiert werden kann. Im Folgenden haben wir das Wichtigste dazu für Sie zusammengefasst:

Folgende Nutzungsarten können Sie reklamieren:

  • Live und Wiedergabe: Liveaufführungen von Unterhaltungsmusik (U/UD) und ernster Musik (E/ ED), Wiedergaben von ernster Musik (EM) und Bühnenmusik (BM)

  • Radio, TV und Film : Radio (R/ R VR), Fernsehen (FS/ FS VR), Tonfilm im Fernsehen inklusive Produktwerbung (T FS/ T FS VR), Kino (T/ TD/ TD VR)

  • Tonträger und Bildtonträger: Tonträger Vervielfältigungsrecht (Phono VR) und Bildtonträger Vervielfältigungsrecht (BT VR)

  • Online: Music On Demand Download (MOD D/ MOD D VR), Music On Demand Streaming (MOD S/ MOD S VR), Video On Demand Download (VOD D/ VOD D VR), Video On Demand Streaming (VOD S/ VOD S VR), Livestreaming - Audiovisuelle Livestreams und lineare Streams im Internet (WEB/ WEB VR), Gemischte Online Plattformen (GOP/ GOP VR)

  • Ausland: Aufführungen und Vervielfältigungen im Ausland  

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