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Wie registriere ich mich im Onlineportal?
Wenn Sie bereits bestehendes GEMA Mitglied sind, erfahren Sie im Folgenden den genauen Prozess. Als neues Mitglied müssen Sie sich nicht im Onlineportal registrieren. Wir legen zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft automatisch einen Account für Sie an. Sobald das passiert ist, erhalten Sie eine E-Mail, in der wir Sie bitten, den Account innerhalb von 30 Tagen zu aktivieren.
Die Registrierung für bestehende Mitglieder
Bei der Anmeldemaske klicken Sie auf „Hier registrieren“. Wählen Sie die Rolle GEMA Mitglied aus. Nach der Registrierung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Sie werden dann gebeten, Ihr persönliches Kennwort zu vergeben und können sich im Onlineportal anmelden.
2-Faktor-Anmeldung und Online Services freischalten
Anschließend sichern Sie Ihren Zugang wie in der Benutzerführung beschrieben mit einem 2. Faktor ab. Nun können Sie sich ins Onlineportal einloggen. Nach Login erscheint die Maske Online Services freischalten und die Frage: In welcher Rolle möchten Sie die Online Services nutzen?
Urheberinnen und Urheber
Sind Sie Urheber/-in und nutzen Sie Ihre Online Services selbst, wählen Sie GEMA Mitglied und Urheber/-in aus. Anschließend werden Sie gebeten, den Freischaltcode anzufordern. Diesen senden wir Ihnen umgehend per Post zu. Bei Erhalt müssen Sie den Code nur noch – wieder im eingeloggten Zustand – eingeben und Sie sind freigeschaltet.
Verlage, Partnergesellschaften und Rechtsnachfolger/-innen
Nutzen Sie die Online Services im Auftrag einer anderen Person oder als Rechtsnachfolgende bzw. Rechtsnachfolger oder arbeiten Sie für einen Verlag oder eine internationale Partnergesellschaft, wählen Sie in der Maske Online Services freischalten Ihre entsprechende Rolle aus. Daraufhin wird Ihnen ein Link zum Freischaltungsformular angezeigt. Dieses Formular senden Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben als Scan an die aufgedruckte E-Mail-Adresse. Wichtig ist, dass im Falle einer Vollmacht auch die Vollmacht gebende Partei das Formular unterschrieben hat. Eine digitale Signatur akzeptieren wir nicht. Anschließend schalten wir die Online Services für Sie frei.