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Brauche ich als Freiberuflicher neben einer Privathaftpflicht noch eine Berufshaftpflicht?

Eine Privathaftpflicht haftet bei privat verursachten Schäden. Wird die Tätigkeit freiberuflich bzw. selbständig ausgeübt, fällt dies nicht mehr in den privaten Bereich. Gleiches gilt für nebenberufliche Tätigkeiten. Im Schadenfall haftet der Verursacher ohne Berufshaftpflicht selbstschuldnerisch mit seinem Privatvermögen. 

Deswegen beinhalten die Versicherungspakete der GEMA im Bereich Haftpflicht immer eine Berufshaftpflicht und eine Privathaftpflicht, um so umfassend gegen Haftpflichtschäden abgesichert zu sein.

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