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An meiner Umsatzsteuerpflicht hat sich rückwirkend etwas geändert. Kann eine Nachverrechnung/Rückverrechnung der Steuer erfolgen?
Ja, hierzu benötigen wir eine Mitteilung, ab welchem Zeitpunkt wir die Nach- bzw. Rückverrechnung vornehmen sollen.
Bereits erstellte Kontoauszüge können wir allerdings nicht mehr korrigieren. Die Buchung der Steuerkorrektur entnehmen Sie einem der nachfolgenden Kontoauszüge.
Als Urheberin oder Bevollmächtigter können Sie die Umsatzsteuerpflicht einfach in unserem Onlineportal im Service Meine Daten im Bereich Meine Steuerdaten ändern.
Sofern Sie nicht unsere Online Services nutzen, bitten wir Sie, für Ihre Änderung das Formular Steuerangaben zu verwenden. Ihre persönlich unterschriebene Änderung senden Sie uns per E-Mail an mitgliederpartner@gema.de oder per Brief an die GEMA Generaldirektion, Mitglieder- und Partner-Administration, Rosenheimer Str. 11, 81667 München.
Eine Auszahlung der Umsatzsteuer kann nur erfolgen, wenn uns Ihre Steuernummer bzw. Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt ist.