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ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte)
Die ZPÜ ist die älteste (gegründet 1963) und aus wirtschaftlicher Sicht bedeutendste Form der Zusammenarbeit von 9 deutschen Verwertungsgesellschaften. Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber den Herstellern und Importeuern von Geräten und Leermedien geltend zu machen.
So erlaubt das Urheberrecht zwar das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis der Urheber/-innen. Allerdings erhalten diese dafür einen finanziellen Ausgleich. Die Vergütung der Privatkopie wird dabei nicht direkt bei den Kopierenden erhoben – das wäre praktisch unmöglich. Stattdessen besteht ein Vergütungsanspruch gegen sämtliche Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien (z. B. USB-Sticks, Festplatten, Mobiltelefone). Diese Ansprüche macht die ZPÜ geltend, verteilt die Einnahmen an ihre 9 Gesellschafter/-innen und diese wiederum an ihre Mitglieder.