Fernsehen (TV)

Frau sitzt auf der Coach mit Popcorn und schaut Tv

Dramatik, Wiedererkennung und Unterhaltung. Dafür sorgt Ihre Musik.

Was wäre eine Fernsehshow ohne Musik, der Tatort ohne seine markante Titelmelodie oder der TV-Film ohne die Komposition, die seine Dramatik erst wirklich hervorbringt? Nicht einmal der Stummfilm kam ohne musikalische Untermalung aus. Fest steht: Die Musik unserer Mitglieder ist ein wichtiger Bestandteil der Film- und Fernsehwelt und trägt zu ihrem Erfolg maßgeblich bei. Damit dieser Erfolg auch vergütet wird, erhalten unsere Mitglieder Tantiemen für Musiknutzungen ihrer Werke im privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Deutschland.

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Die Fernseh-Sparten einfach erklärt

Jede Werknutzung im Fernsehen wird einzeln vergütet. Der Ausschüttungsbetrag hängt davon ab, auf welchem Sender und in welchem Zusammenhang ein Werk genutzt wurde. Live-Auftritte in einer Sendung werden zum Beispiel höher gewichtet als eine Einleitungs- oder Schlussmusik. Die Verteilung ist damit nutzungsbezogen und folgt gleichzeitig dem Prinzip der kollektiven gewichteten Verteilung, wenn z.B. die Musik besonders im Vordergrund steht.

Alle größeren Fernsehsender sind verpflichtet uns zu melden, welche Musik sie verwendet haben. Dafür müssen sie uns die konkreten Werknutzungen in den gesendeten Filmen, Serien und Werbespots angeben. Dabei wird auch immer öfter das
​​​​​​​Monitoringverfahren zur automatisierten Erkennung der Musiknutzungen eingesetzt.

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Fernsehen auf einen Blick

So teilen sich die Sparten auf:
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n den Sparten FS und FS VR schütten wir Tantiemen für Fernseheigen-und Auftragsproduktionen der Sender aus. In den Sparten T FS und T FS VR schütten wir Tantiemen für Fremdproduktionen und Fernseh-Co-Produktionen aus.

Woher die Einnahmen kommen:
​​​​​​​​​​​​​​Es handelt sich zu großen Teilen um Lizenzeinnahmen von öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern.

Woher wir wissen, welche Werke genutzt wurden:
Die Einnahmen werden auf Basis der bei uns eingehenden Nutzungsmeldungen – per Sendemeldung oder per Monitoring –
an die Ausschüttungsberechtigten verteilt.

Wie die Gelder verteilt werden:
​​​​​​​Es wird kollektiv verteilt nach Sekundenwerten (bei T FS, T FS VR) und nach Minutenwerten (bei FS, FS VR). Die Gewichtung erfolgt abhängig vom Sender und vom Nutzungszusammenhang.

So schütten wir in den Sparten aus

Die Sparten FS und FS VR im Detail:
Fernseheigen- und Auftragsproduktionen

  • Fernseheigen- und Auftragsproduktionen sind von den Sendern selbst produzierte oder in Auftrag gegebene Sendungen.

  • Die Sender erhalten eine Pauschallizenz und können das gesamte von der GEMA vertretene Repertoire nutzen.

  • Das betrifft auch das Filmherstellungsrecht – also das Recht, ein Musikwerk für einen Film verwenden zu dürfen –, das ansonsten vor Produktion z. B. eines Films bei den Urheberinnen und Urhebern bzw. deren Verlagen eingeholt werden müsste.

  • Voraussetzung für eine Fernseheigen- und Auftragsproduktion ist die Erstverwertung, sprich die Erstausstrahlung durch den lizenzierten Sender.

  • Die Sparten beinhalten deutsche Fernsehserien, TV-Filme und TV-Dokumentationen, Unterhaltungssendungen, Nachrichtensendungen, Programm-Trailer; z. B. Traumschiff, Notruf Hafenkante, Morgenmagazin, Germany's Next Topmodel, Sendung mit der Maus, Sportschau u. a.

  • Es besteht die Verpflichtung für die Sender, jede Nutzung mit den Werkdetails und der Nutzungsdauer bei der GEMA zu melden (Sendemeldung).

  • Die Verteilung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Spieldauerangaben in den Nutzungsmeldungen der Sender.

Die Sparten T FS und T FS VR im Detail:
Fremdproduktionen und Fernseh-Co-Produktionen

  • Das sind Fremdproduktionen und Fernseh-Co-Produktionen ohne Beteiligung inländischer Fernsehsender.

  • Sender erwerben lediglich das Sende- und Vervielfältigungsrecht der schon fertigen Produktionen – eine Lizenz für das Filmherstellungsrecht, das vor Produktion z. B. eines Films bei den Urheberinnen und Urhebern bzw. deren Verlagen eingeholt werden muss, vergibt die GEMA hier nicht.

  • In der Regel sind das Kinofilme, im Ausland produzierte Serien, Dokumentationen, Sportveranstaltungen, Produktwerbung, wie z. B. Honig im Kopf, Friends, Unser Planet, Super Bowl, Milka-Werbung u. a.

  • Die Verteilung erfolgt auf der Basis von Anmeldungen der gespielten Serien und Filme als audiovisuelle Produktionen durch die Produzenten oder auch Mitglieder, ebenso durch sogenannte Cue Sheets ausländischer Verwertungsgesellschaften, in denen die Musikspieldauer der genutzten Werke zu finden ist. Zudem werden für Produktwerbung Monitoringverfahren zur Erkennung der Musiknutzungen eingesetzt.

GEMA verteilt erstmalig Einnahmen für Mediatheken als Zuschlag - ab dem Nutzungsjahr 2022

Neu: Verteilung für Mediatheken 


Zu den Ausschüttungen zum 01.07. haben wir darüber informiert, dass die Mitgliederversammlung im Mai dieses Jahres beschlossen hat, neue Sparten für die Mediatheken-Verteilung (MED und MED VR) einzurichten. Hier verteilen wir Einnahmen für die Onlineangebote der Sendeunternehmen (Mediatheken). Künftig werden diese nutzungsbezogen verteilt, sobald ein neues Meldeverfahren für Mediathekennutzungen aufgebaut ist. Bis dahin schütten wir Ihre Tantiemen als Zuschlag auf Ihre Fernseh-Ausschüttungen (FS und FS VR) aus. Diese Zuschlagsverteilung erfolgt erstmalig für das Nutzungsjahr 2022 zum 01.12.2023 auf Basis der Ausschüttung zum 01.07.2023.

Mehr Informationen können Sie hier entnehmen.

GEMA dirigiert: Neue Tantiemenregelung für Online-Inhalte


Ob im TV oder in der Mediathek: Werden Ihre Werke genutzt, erhalten Sie dafür Tantiemen von der GEMA. Grundlage dafür ist, dass Sie GEMA Mitglied sind und wir Ihre Rechte wahrnehmen können. Ab sofort gilt dies auch für das Herstellungsrecht bei Eigen- und Auftragsproduktionen für Online-Angebote der Sender.

Für Ausnahmen, bei denen die Berechtigten der GEMA das Herstellungsrecht für Online-Nutzungen nicht einräumen können, steht ab sofort das Formular Negativliste bereit. Weitere Erläuterungen dazu erhalten Sie auch hier. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an produkte@gema.de. 

Bedenken Sie: Lassen Sie das Herstellungsrecht für Online-Nutzungen nicht von uns wahrnehmen, erhalten Sie keine entsprechenden Tantiemen für dieses Repertoire.
Neu: Verteilung für Mediatheken 

GEMA verteilt erstmalig Einnahmen für Mediatheken als Zuschlag - ab dem Nutzungsjahr 2022

Zu den Ausschüttungen zum 01.07. haben wir darüber informiert, dass die Mitgliederversammlung im Mai dieses Jahres beschlossen hat, neue Sparten für die Mediatheken-Verteilung (MED und MED VR) einzurichten. Hier verteilen wir Einnahmen für die Onlineangebote der Sendeunternehmen (Mediatheken). Künftig werden diese nutzungsbezogen verteilt, sobald ein neues Meldeverfahren für Mediathekennutzungen aufgebaut ist. Bis dahin schütten wir Ihre Tantiemen als Zuschlag auf Ihre Fernseh-Ausschüttungen (FS und FS VR) aus. Diese Zuschlagsverteilung erfolgt erstmalig für das Nutzungsjahr 2022 zum 01.12.2023 auf Basis der Ausschüttung zum 01.07.2023.

Mehr Informationen können Sie hier entnehmen.

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werkanmeldefrist:

Melden Sie Ihre Werke immer spätestens mit Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter dem Service Werkanmeldung. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres nach Nutzung angemeldet sein, um in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt zu werden.

Nutzen Sie gleichzeitig auch den Soundfile Upload, um Ihre Werke automatisch durch Monitoring-Dienstleister erkennen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre genutzten Werke in den Meldungen der Sender enthalten sind.

Ausschüttungsturnus pro Jahr:

Zum 01.07. schütten wir jeweils die Einnahmen des Vorjahres aus.

Reklamationsfristen:

Sie haben 18 Monate nach der Hauptausschüttung Zeit zu reklamieren. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters