Ausland
Über Gemeinsamkeiten, oder: Von Wind of Change und 99 Luftballons
Was haben Scorpions und Nena gemeinsam? Tokio Hotel, Scooter oder Mark Forster? Diese und viele andere deutsche Bands sind nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland sehr erfolgreich. Musik kennt bekanntlich keine Grenzen. Und genau das macht es für Musikschaffende schwierig, den Überblick zu behalten, wenn es um die länderübergreifende Nutzung ihrer Werke geht.
Als GEMA Mitglied sind Sie auch international stark vertreten. Wir sind weltweit vernetzt und sorgen zusammen mit unseren ausländischen Partner/-innen dafür, dass Sie für die Nutzung Ihrer Werke im Ausland fair vergütet werden.
Die Sparte Ausland einfach erklärt
Wird Ihre Musik im Ausland aufgeführt, wiedergegeben oder vervielfältigt, erhalten Sie Tantiemen in unseren Auslandssparten.
Die Grundlage dafür sind Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, unseren sogenannten Schwestergesellschaften.
Konkret bedeutet das: Wird GEMA Repertoire, d.h. Werke unserer Mitglieder, im Ausland genutzt, sammeln die jeweiligen Verwertungsgesellschaften vor Ort Tantiemen dafür ein und leiten sie an uns weiter. Wir zahlen diese Einnahmen dann an unsere Mitglieder aus.
Nähere Informationen zu Ihren Ausschüttungen finden Sie in Ihren Detailaufstellungen oder im Onlineportal unter Meine Tantiemen.
Die Sparte Ausland auf einen Blick
So teilen sich die Sparten auf:
In der Sparte A (Ausland) schütten wir Einnahmen aus, die wir von unseren Schwestergesellschaften für die Vergabe von Aufführungs-, Wiedergabe- oder auch Senderechten erhalten. In der Sparte A VR (Ausland Vervielfältigungsrechte) erhalten Sie Tantiemen für die Vergabe von Vervielfältigungsrechten durch unsere ausländischen Schwestergesellschaften.
Woher die Einnahmen kommen:
Wir erhalten Einnahmen von Schwestergesellschaften, wenn Werke von unseren Mitgliedern (GEMA Repertoire) im Ausland genutzt werden.
Woher wir wissen, welche Werke genutzt wurden:
Die Schwestergesellschaften sammeln die entsprechenden Informationen und geben sie an uns weiter.
Wie die Gelder verteilt werden:
Wir erhalten Zahlungen von ausländischen Schwestergesellschaften und verteilen diese anhand der mitgelieferten Informationen an unsere Mitglieder.
Andere Länder, andere Verteilung
In Deutschland lizenziert und verteilt die GEMA nach ihren Regeln. Im Ausland geschieht das durch unsere Schwestergesellschaften nach deren jeweils eigenen Vorgaben. Lizenzhöhe, Kostenabzüge und andere Vorgaben unterscheiden sich oft erheblich. Je nach Land kann es daher variieren, wieviel Sie für eine Nutzung erhalten.
Nicht auf welchem Meer, sondern unter welcher Flagge ist entscheidend.
Eine Besonderheit in der Auslandverteilung stellen die Einnahmen dar, die auf Kreuzfahrtschiffen generiert werden. Welche Verwertungsgesellschaft zuständig ist, hängt nicht von der Route oder dem Sitz des Reiseveranstalters ab. Entscheidend ist die Beflaggung des Schiffes. So fahren z.B. Schiffe der Reisegesellschaft TUI häufig unter maltesischer Flagge. Die Lizenzierung übernimmt damit unsere britische Schwestergesellschaft PRS, da diese für die Lizenzierung von Musik auf Malta verantwortlich ist. Wird in Live-Shows auf TUI-Schiffen GEMA-Repertoire genutzt, erhalten GEMA-Mitglieder also ihre Ausschüttungen in der Großbritannien-Verteilung in der Sparte Ausland (A).
Wichtige Termine und Fristen für Sie
Werke rechtzeitig anmelden:
Melden Sie Ihre Werke spätestens mit Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter Werkanmeldung. Nur angemeldete Werke können bei der jeweiligen Ausschüttung berücksichtigt werden.
Ausschüttungstermine pro Jahr:
Wir schütten vierteljährlich aus, und zwar zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober.
Rechtzeitig reklamieren:
Bis 18 Monate nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin können Sie reklamieren. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie hier.