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Musik-Abruf von eigener Webseite oder eigenem Webserver
Werden die Musikinhalte von Ihrer Webseite bzw. Ihrem Webserver abgerufen, sind Sie Lizenzpartner der GEMA. Je nach Art des Musikinhalts (Musik, Video etc.) und der Art des Angebots (Download/Streaming) kommt ein anderer Tarif zur Anwendung.
Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik:
Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen in geringem Umfang (VR-OD 10)
Bei umfangreicheren Nutzungen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
Musik & Musikvideos
Videos mit Musik
Ruftonmelodien („Klingeltöne“)
Musik-Abruf von Webseite bzw. Webserver, der von Dritten betrieben wird
Die GEMA sieht den jeweiligen Betreiber einer Webseite bzw. eines Webservers als Lizenzpartner für alle Musiknutzungen die dort stattfinden. Daher können wir nur dem Betreiber der Webseite bzw. des Webservers, über die die Musikinhalte öffentlich zugänglich gemacht werden, eine Lizenz erteilen.
Je nach Art des Musikinhalts (Musik, Video etc.) und der Art des Angebots (Download/Streaming) kommt ein anderer Tarif zur Anwendung.
Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik:
Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen in geringem Umfang (VR-OD 10)
Bei umfangreicheren Nutzungen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
Musik & Musikvideos
Videos mit Musik
Ruftonmelodien („Klingeltöne“)