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Musik & Musikvideo

Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen (Music-on-Demand, Video-on-Demand, Hintergrundmusik, Lineares Streaming) in geringem Umfang (Tarif VR-OD 10)

Der Tarif VR-OD 10 gilt, wenn Sie Musik oder Videos mit Musik auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver in geringem Umfang zum Abruf per Download und/oder Streaming, als Hintergrundmusik oder mittels Linearem Streaming anbieten. Umfasst sind auch Eigen- und Produktwerbung.

Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Abrufe und erfolgt bis zu maximalen Abrufgrenzen in bestimmten Nutzungskategorien pauschal, solange die Einnahmen, die Sie mit ihrem Angebot durch die Onlinenutzung von Musikinhalten pro Jahr erzielen, unter 24.000 € netto liegen. Informationen zu den Lizenzpaketen finden Sie im Tarif unter Punkt II. 2. Alle Pakete sind auch als Monatsangebote erhältlich.

Folgende Nutzungsarten werden dabei unterschieden:

Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Download:
Nutzer können zu jeder Zeit Musikinhalte von Ihrer Internetseite herunterladen und speichern. 

Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Streamen:
Nutzer können Musikinhalte jederzeit über ein Wiedergabemedium, z. B. Smartphone, von Ihrer Internetseite abspielen – ohne diese speichern zu können.

Hintergrundmusik:
Öffnen Nutzer Ihre Internetseite, startet dort automatisch Hintergrundmusik.

Lineares Streaming:
Sie geben auf Ihrer Internetseite Musikinhalte zu einem definierten Startzeitpunkt wieder und Nutzer können diese nur zu diesem Zeitpunkt empfangen.

Wenn Sie Konzertfilme/Musikformate, Spielfilme und Serien (ab 40 Minuten) anbieten, gilt der Tarif VR/OD 10 nicht. In diesem Fall findet der Tarif VR-OD 4 Anwendung.

Die Lizenzierung erfolgt über den GEMA Onlineportal:

Gemeinwohlnachlass
Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter/betriebener Verein oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % auf die Vergütungen gemäß Ziffer II 2. eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Für eine Lizenzierung in diesem Fall wenden Sie sich bitte an kontakt@gema.de.

Tarifdetails zum Download

Musik/Musikvideo-Downloads

Bieten Sie Musik/Musikvideo-Downloads auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver an, gilt der Tarif VR-OD 7. Die Vergütung richtet sich nach den Einnahmen und nach der Anzahl der Abrufe, so dass wir diese Informationen im Nachhinein von Ihnen benötigen. Die Regelvergütung beträgt 10,25 % der Einnahmen (z.B. des Netto-Endkundenpreises). Gibt es keine Einnahmen oder fallen diese sehr niedrig aus, gilt die Mindestvergütung. Diese beträgt z.B. bei einem Einzeldownload 0,091 EUR netto pro Abruf. Zusätzliche Hörproben bis 90 Sekunden Spieldauer werden mit einer Pauschale von 187,50 EUR netto pro Jahr abgegolten.

Tarife, Formulare und Informationen

Streaming

Kostenfreies und werbefinanziertes Streaming (Tarif VR OD 9)

Bieten Sie für den Endkunden kostenfreies Streaming von Musik/Musikvideos auf Ihre Webseite oder von Ihrem Webserver an, gilt der Tarif VR-OD 9. Die Vergütung richtet sich nach Ihren Einnahmen und nach der Anzahl der Abrufe, so dass wir diese Informationen im Nachhinein von Ihnen benötigen. Die Regelvergütung beträgt 10,25 % der Einnahmen (z.B. Werbeeinnahmen). Gibt es keine Einnahmen, oder fallen diese sehr niedrig aus gilt die Mindestvergütung. Diese beträgt je nach Grad der Interaktivität zwischen 0,00375 und 0,00025 EUR netto pro Abruf. Informationen zur Interaktivität finden Sie im Tarif unter Punkt 3.

Tarife, Formulare und Informationen

Kostenpflichtiges Streaming (VR-OD 8)

Bieten Sie für den Endkunden kostenpflichtiges Streaming von Musik/Musikvideos auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver an, gilt der Tarif VR-OD 8. Die Vergütung richtet sich nach Ihren Einnahmen und nach der Anzahl der Nutzer, so dass wir diese Informationen im Nachhinein von Ihnen benötigen. Die Regelvergütung beträgt 10,25 % der Einnahmen (z.B. Netto-Endnutzerpreis). Fällt die Regelvergütung sehr niedrig aus, gilt die Mindestvergütung. Diese beträgt je Plattformmodell zwischen 0,75 und 1,25 EUR/Nutzer und Monat. Mehr Informationen zu den Plattformmodellen finden Sie im Tarif unter Punkt 3.

Tarife, Formulare und Informationen

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