Musik auf Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern bei der GEMA anmelden
Weihnachten ist eine besondere Zeit, auch musikalisch. Spätestens wenn das erste Mal Last Christmas im Radio ertönt, ist es wieder soweit. Musik an Weihnachten schafft eine besondere Atmosphäre, sorgt für Besinnlichkeit und eine fröhliche Stimmung. Auf Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern fördert sie die Geselligkeit, im Handel kurbelt sie das Weihnachtsgeschäft an.
Damit die Urheberinnen und Urheber der gespielten Musikstücke an Weihnachten nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Ihre Weihnachts-Veranstaltung mit Musik bei uns anmelden, sorgen auch Sie dafür, dass Musikschaffende für ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Wie Musik zur Weihnachtszeit öffentlich genutzt wird
Musik spielt an Weihnachten nicht nur im privaten Umfeld eine wichtige Rolle, sondern wird auch öffentlich und kommerziell genutzt. Wir haben einige Beispiele aufgeführt, welche Veranstaltungen öffentlich sind und bei uns, der GEMA, angemeldet werden müssen.
Wie Musik zur Weihnachtszeit öffentlich genutzt wird
So melden Sie Ihre Weihnachts-Veranstaltung im GEMA Onlineportal an
-
Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln
-
Im Onlineportal einloggen/registrieren
-
Daten eingeben und Anmeldung abschließen
-
Fertig!
Mögliche Veranstaltungen an Weihnachten und die dazugehörigen Tarife
Weihnachtsmarkt ohne Eintritt:
Für Veranstaltungen im Freien ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag mit Unterhaltungsmusik gilt der Tarif U-ST.
Weihnachtsmarkt mit Eintritt:
Für Veranstaltungen mit Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag mit Unterhaltungsmusik gilt
Weihnachtsfeier nur für geladene Gäste:
Für z. B. Firmenweihnachtsfeiern oder Vereinsweihnachtsfeiern ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag mit Unterhaltungsmusik gilt
Weihnachtsfeiern ohne Eintritt, mit Eintritt oder sonstigem Kostenbeitrag:
Für z. B. Weihnachtsessen mit musikalischer Begleitung oder für Weihnachtsfeiern mit Unterhaltungsmusik gilt
Die Setlist online einreichen – bei Livemusik ein Muss
Bei Livemusik benötigen wir spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Musikstücke – die sogenannte Setlist. Denn nur mithilfe der Setlist können wir die Einnahmen an die Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke ausschütten.
Eine Setlist einzureichen, ist ganz einfach. Nutzen Sie dafür unser Onlineportal. In unserem Setlist-Tutorial erhalten Sie eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Hinweise und Tipps.
Übrigens: Als Veranstalter können Sie die Setlist-Meldung an die Musikerinnen und Musiker delegieren. Mit Klick auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht wird ein Link an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Diese E-Mail können Sie dann an die auftretenden Personen weiterleiten.
Wichtig: Auch für GEMA freie Musik benötigen wir eine Setlist (siehe FAQ).
GEMA freie Weihnachtsmusik
Traditionelle Weihnachtslieder sind wunderschön und zeitlos. Einige davon sind im Original gespielt bereits lizenzfrei, d. h. GEMA frei. (Das liegt daran, dass die Urheberinnen und Urheber der Musikstücke mindestens 70 Jahre tot sind.) Wir stellen Ihnen eine Liste mit GEMA freien Weihnachtsliedern zu Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass Sie auch GEMA freie Musik bei uns anmelden müssen (siehe FAQ).
Es gibt darüber hinaus aber auch viel aktuelles Repertoire an Weihnachtsliedern, das sowohl den Musikerinnen und Musikern als auch dem Publikum viel Freude macht. Gleichzeitig erhalten die Schöpferinnen und Schöpfer der Werke die Anerkennung des Publikums und werden durch Ihre GEMA Anmeldung fair entlohnt.
Warum müssen wir für unsere Weihnachtsfeier oder unseren Weihnachtsmarkt an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich womöglich, warum Sie für Ihre Weihnachtsfeier oder Ihren Weihnachtsmarkt an die GEMA zahlen. Doch wir machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. auf Ihrer Weihnachtsfeier oder Ihrem Weihnachtsmarkt.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber und jede Urheberin einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
FAQ – häufige Fragen an die GEMA zu Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern
Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen. Bei Veranstaltungen reichen Sie dazu eine Setlist ein. Aus dieser geht hervor, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist.
Übrigens: Im Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.
In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrierenkönnen.
Um eine bereits bestehende Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie neben der Kundennummer auch einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Der Code wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.
Alternativ nutzen Sie das Formular zur Anmeldung. Mit diesem Formular können Sie Ihre Anmeldung weiterhin per E-Mail oder Post vornehmen.