Das Wichtigste zur GEMA für Chöre im Deutschen Chorverband

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Alles ganz harmonisch

Ihre GEMA Anmeldung als Chor – erledigen Sie jetzt selbst

Das Singen im Chor hat eine lange Tradition und auch nach Jahrhunderten nichts von seinem Zauber eingebüßt. Um gemeinsam zu singen, braucht es nicht viel: Neben den unterschiedlichen Stimmlagen lediglich Noten und Liedtexte. Die Musikschaffenden, die diese erdacht haben, sollen natürlich nicht leer ausgehen. Deshalb gibt es uns, die GEMA. Mit Ihrer Vergütung leisten Sie somit einen wichtigen Beitrag. Das hat Tradition.

Neu ist, dass Sie die GEMA Anmeldung künftig selbst durchführen. Bisher haben das die Landesverbände für Sie erledigt. Doch es geht ganz einfach. Hier zeigen wir Ihnen, wie. Es bleibt also harmonisch.   

Praktisch schon jetzt, Pflicht ab 2025: das Onlineportal

Ab 2025 wird die GEMA Musikanmeldung im Onlineportal Pflicht. Doch es besteht kein Grund, so lange zu warten. Denn im Onlineportal geht die Anmeldung einfach und schnell – außerdem können Sie auch sonst viele GEMA Angelegenheiten im Handumdrehen erledigen.

Ein Mann mit einem iPad bewegt sich im Login des Onlineportals.
3 mal Onlineportal:

Registrieren, Musik anmelden und Setlist einreichen

1. Die Registrierung

a) Registrieren Sie sich in unserem Onlineportal als „Kunde“ mit Ihrem Vor- und Zunamen sowie Ihrer E-Mailadresse. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Folgen Sie dem Link, setzen Sie Ihr persönliches Kennwort und loggen Sie sich ein.

b) Um Ihre Kundendaten mit Ihrem Onlineportal-Account zu verknüpfen, geben Sie anschließend bitte die Kundennummer des Chores und den Code ein, den Sie per Post erhalten haben.

2. Musik anmelden

Um Ihre Veranstaltung o. Ä. anzumelden, gehen Sie im Onlineportal auf Preisrechner & Anmeldung. Schritt für Schritt können Sie nun alle abgefragten Informationen eingeben.

3. Setlist bei Livemusik einreichen

Unter Mein Bereich klicken Sie auf Meine Veranstaltungen und sehen dort zu welcher Veranstaltung eine Setlist benötigt wird. Klicken Sie auf Setlist einreichen und sie werden direkt in den Service Meine Setlists geleitet, um nach einer Liveveranstaltung die Setlist einzureichen.

Alternativ können Sie direkt in den Service Meine Setlists einsteigen, die passende Veranstaltung auswählen und Ihre Setlist reinreichen. 

Mehr dazu unter Warum die Setlist so wichtig ist.

Weitere Vorteile mit dem Onlineportal

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Angaben übernehmen

Statt für jede Veranstaltung ein Formular auszufüllen, und das Jahr für Jahr, können Sie mithilfe der Kopierfunktion Angaben von alten Veranstaltungen übernehmen und diese für neue Anmeldungen übernehmen. Etwaige Änderungen sind gleich angepasst. Diese lassen sich natürlich auch leicht anpassen, ebenso Ihre Kundendaten.

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Den Überblick behalten

Jede Veranstaltung, die Sie angemeldet haben, ist im Onlineportal übersichtlich aufgelistet – inklusive des Bearbeitungsstatus. Auch auf alle Rechnungen können Sie jederzeit zugreifen. Zu guter Letzt haben Sie die bei uns hinterlegten Kundendaten jederzeit im Blick und ändern diese bei Bedarf mit wenigen Klicks. 

Die wichtigsten GEMA Tarife für Chöre

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Bei Livemusik

Warum die Setlist so wichtig ist

Chorgesang ist Livemusik. Und bei Livemusik benötigen wir spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Liste der vorgetragenen Musikstücke – die sogenannte Setlist. Anhand der Setlist können wir die Einnahmen an die Schöpferinnen und Schöpfer der Musikstücke ausschütten.

Indem Sie die Setlist einreichen, leisten Sie einen Beitrag für die gerechte Verteilung der Einnahmen an die Musikschaffenden. Außerdem vermeiden Sie Zusatzkosten: Erhalten wir die Setlist (Musikfolge) von Ihnen nicht fristgerecht, müssen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung stellen.

Unsere Webinare zum Onlineportal

Aller Anfang ist leicht – vor allem mit der nötigen Unterstützung. Das GEMA Onlineportal funktioniert ganz intuitiv. Als Starthilfe bieten wir außerdem verschiedene Webinare an. 

FAQ – häufige Fragen von Chören an die GEMA

Da das Onlineportal von all unseren Kunden genutzt wird, dient diese Preisangabe ggf. nur zu Informationszwecken und bedeutet nicht, dass Sie in jedem Falle eine Rechnung erhalten.

Die Setlist ist eine Aufstellung der genutzten Musikwerke, also eine Titelliste oder ein Programm. Sie wird sowohl für die Lizenzierung des Bühnenwerks oder des Konzertes als auch für die Ausschüttung an die Komponistinnen und Textdichter benötigt und muss eingereicht werden. Die Setlist können Sie über das Onlineportal einreichen. Um sicherzustellen, dass Sie die Rechte für die von Ihnen verwendete Musik korrekt erwerben, empfehlen wir, bei Veranstaltungen, sowohl Titel als auch Urheber/Interpretinnen und ggf. Bearbeiterinnen mittels nachfolgenden Formulars im Onlineportal zu übermitteln.

Die Schutzfrist für die Werke beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Werk durch eine aktuelle Bearbeitung wieder geschützt sein kann. So sind z. B. die Originalwerke von Beethoven und Mozart GEMA frei. Nicht jedoch alle ihre Bearbeitungen/Arrangements, da auch für diese eine Schutzfrist von 70 Jahren gilt.

Wenn wir nichts von Ihnen hören, dann berechnen wir z. B. bei Konzerten Ihren Kartenumsatz selbst. Dabei gehen wir dann von der größtmöglichen Besucherzahl und dem höchsten Eintritt aus.

Wichtig für Sie: Bei nicht angemeldeten Veranstaltungen übernimmt der Chorverband die Rechnung nicht, diese geht dann direkt an den Chor.

Fragen zum Onlineportal haben, nutzen Sie unser Hilfecenter, dort erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen. Bei allen anderen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Verband.

Wir prüfen, ob Ihre Veranstaltung dem Verband in Rechnung gestellt wird oder den einzelnen Mitgliedschören.

In der Setlist benötigen wir folgende Angaben:

  • Titel der Musikstücke
  • Urheberin/Interpret und Bearbeiterin

Es wird ein Nachlass in Höhe von 20 % gewährt, wenn Ihr Chor Mitglied bei einem Verband ist, der Gesamtvertragspartner der GEMA ist. Die Verbandsmitgliedschaft können Sie uns über das Onlineportal mitteilen. 

Der Gesamtvertragsnachlass von 20 % wird sowohl bei Rechnungsstellung an den Verband als auch an die einzelnen Mitgliedschöre gewährt. Vorausgesetzt, die Veranstaltung wird zeitnah nach Stattfinden gemeldet.

Konzerte sind im Sinne des Tarifes U-K Veranstaltungen, bei denen die Musik im Mittelpunkt steht. Dies kann der Vortrag von Live-Musik als auch die Darbietung von Tonträgermusik oder von sonstigen Medien sein. Konzerte grenzen sich somit von Veranstaltungen ab, bei denen die Musik nicht die Hauptsache der Veranstaltung ist.

Für die Anmeldung eines Konzertes benötigen wir folgende Informationen:

  • Anzahl der Besucher/-innen
  • Nettokartenumsatz

Bei einer Veranstaltung mit Livemusik handelt es sich um den Tarif U-V, hierbei steht die Geselligkeit im Vordergrund, der Verkauf und Verzehr von Speisen und Getränken ist ein essenzieller Bestandteil der Veranstaltung. Gemeint sind z. B. Showveranstaltungen, Silvesterbälle, Tanzveranstaltungen, Musikfrühshoppen, Straßen-, Dorf- und Standfeste oder Umzüge mit Musik.

Für die Anmeldung einer Live-Veranstaltung benötigen wir folgende Informationen:

  • Raumgröße – Anschrift und Größe in qm
  • Eintrittsgeld
  • Dauer der Musiknutzung
  • Veranstaltungspausen (Minuten)
Der Programmverantwortliche weiß i.d.R. welche Art von Musik wiedergegeben wird, eine Unterscheidungshilfe kann die Website www.klassika.info sein, ebenso wie unsere Repertoiresuche.

Ein Konzert der ernsten Musik trifft auf den Tarif RV-L zu.

Für dessen Anmeldung benötigen wir folgende Informationen:

  • Bruttoeinnahmen aus dem Kartenverkauf
  • Anzahl der Musiker = Anzahl der ausübenden Künstler
  • Personenfassungsvermögen (Anzahl)
  • Eintrittsgeld

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters