Finanzen & Bankkonto

Ein eigenes Mitgliedskonto hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren. Alles, was Sie zu Ihren Finanzen bei der GEMA wissen müssen.

Zahlungsverkehr

  • Gibt es die Möglichkeit eines Bankeinzugs?

    Ja, Sie können uns als Urheberin oder Rechtsnachfolger über das Onlineportal ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Mitgliedsbeiträge erteilen. Ihr jährlicher Beitrag von 50,00 € wird dann zum jeweiligen Stichtag von Ihrem Bankkonto eingezogen und nicht mehr mit Ihren Tantiemen verrechnet.

    Verlage können diesen Service noch nicht nutzen, eine Erweiterung ist jedoch geplant.

    Bis zum 12.12. SEPA-Mandat erteilen:

    Damit der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr eingezogen werden kann, erteilen Sie uns das SEPA-Mandat bis zum 12.12. des aktuellen Kalenderjahres. Nutzen Sie dafür ausschließlich den Service Meine Daten im Onlineportal. Falls Sie noch keinen Zugang haben, so registrieren Sie sich.

    Nicht für bestehende Salden:

    Das SEPA-Mandat gilt nicht für bestehende Negativsalden, sondern lediglich für künftige Mitgliedbeiträge. 

  • Ist es möglich, auch anderweitige Belastungen gemäß GEMA Dienstleistungskatalog mittels SEPA-Mandat einzuziehen?

    Nein, andere Belastungen aus dem GEMA Dienstleistungskatalog wie beispielsweise Pseudonym-, Abtretungs- und Bankrückläufergebühren können Sie nicht mittels SEPA-Mandat begleichen. Einziehen lassen können Sie aber – neben dem GEMA Mitgliedsbeitrag – im Aufnahmeverfahren die Aufnahmegebühr.

  • Kann ich noch offene GEMA Mitgliedsbeiträge per SEPA-Mandat einziehen lassen?

    Nein, einen bereits vorhandenen Negativsaldo können Sie nicht mit dem neu erteilten SEPA-Mandat einziehen lassen. Den Saldo können Sie via Überweisung an

    Commerzbank AG
    BIC: DRESDEFF700
    IBAN: DE42 7008 0000 0381 3095 00
    Verwendungszweck: Kontenausgleich, <Mitgliedsnummer>, <Mitgliedsname>

    ausgleichen.

  • Muss ich ein SEPA-Mandat erteilen?

    Nein. Allerdings erleichtert Ihnen ein SEPA-Mandat die Begleichung des jährlichen GEMA Mitgliedsbeitrags. Der Beitrag wird automatisch am Ende eines Jahres für das Folgejahr von Ihrem Konto abgebucht. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

  • Wann nimmt die GEMA Überweisungen vor?

    Wir überweisen jeweils ca. vier Werktage vor dem Monatsletzten. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie im Onlineportal über den Service Meine Finanzdaten außerdem Einsicht in Ihre Kontobewegungen.

  • Wann und in welcher Höhe wird der Mitgliedsbeitrag belastet?

    Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 € für Urheberinnen und Urheber sowie von 100 € für Verlage wird jeweils im Dezember für das darauffolgende Jahr belastet. Sollte der Mitgliedsbeitrag die Einkünfte eines Jahres übersteigen, bitten wir darum, den Differenzbetrag unter Angabe der Mitgliedsnummer selbstständig zu überweisen.

  • Wie kann ich das SEPA-Mandat bei der GEMA erteilen?

    Das SEPA-Mandat können Sie ausschließlich im GEMA Onlineportal unter Mein Bereich mit dem Service Meine Daten erteilen. Wählen Sie Meine Bankverbindung / Mein SEPA-Mandat und klicken Sie auf SEPA-Mandat erteilen.

    Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung wird angezeigt. Ist sie korrekt, klicken Sie auf Erteilung SEPA-Mandat und auf Übernehmen. Ist die Bankverbindung nicht mehr aktuell, ändern Sie diese zuvor in Meine Daten.

    Aktuell können nur Urheberinnen und Rechtsnachfolger eine SEPA-Lastschrift einrichten. Doch auch für Musikverlage planen wir, den Service anzubieten.

    WICHTIG: Das SEPA-Mandat kann nur im SEPA-Raum erteilt werden.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr