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Was ist eine Freistellung?

Generell müssen Mitglieder mit steuerlichem Wohnsitz im Ausland Ihre Einkünfte sowohl in Deutschland wie auch im Ausland versteuern. Bei Auszahlung der Tantiemen sind wir dazu verpflichtet, 15 % Einkommensteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf den Einkommensteuerbetrag abzuführen. Da zwischen Deutschland und verschiedenen weiteren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, sind Sie als Mitglied berechtigt, einen Antrag auf Freistellung beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen, sofern sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in einem solchen Land befindet. (Den Link zum Antragsformular erhalten Sie gemeinsam mit unserem Anschreiben.) Dort wird schließlich eine Freistellung erteilt. Nach Erhalt dieser kann eine Auszahlung ohne Steuerabzug erfolgen.

Für die Erteilung einer Freistellung für die USA wird zusätzlich zum Antrag die Bescheinigung Form 6166 für das aktuelle Steuerjahr benötigt. Diese müssen Sie als Mitglied beantragen sowie außerdem bezahlen. Den Antrag hierfür erhalten Sie ebenfalls gemeinsam mit unserem Anschreiben.

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