Häufige Fragen und Antworten

FAQ zur GEMA Mitgliederversammlung

Für die komfortable digitale Teilnahme empfehlen wir einen PC (min. Windows 10) oder einen Mac (min. MacOS Catalina) mit der jeweils aktuellen Browser-Version von Chrome, Firefox, Microsoft Edge oder Safari, Kamera und Mikrophon sowie eine Internetverbindung mit mindestens 10 Mbit/s Bandbreite im Download und 5 Mbit/s im Upload. Zudem empfehlen wir die Verwendung eines Headsets. Der Internet Explorer wird nicht unterstützt.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird fünf Wochen vor der Versammlung verschickt.

Für Mitglieder mit Portalzugang bzw. Verlage mit eingerichtetem Portal-Admin: Die Einladung wird im Portalpostfach bereitgestellt. Wichtig: Das Passwort befindet sich NICHT in der Einladung, sondern in der Mitteilung zur Einladung. Die Einladung selbst können Sie über den Link abrufen.

Für Mitglieder OHNE Portalzugang bzw. Verlage ohne Portal-Admin: Die Einladung wird per Post zugeschickt.

Falls Du keine Einladung erhalten hast, kontaktiere uns bitte unter Angabe Deiner Mitgliedsnummer, Deines Namens, Deines Geburtsdatums und Deiner Anschrift an mitgliederversammlung@gema.de.

Urheber/Verlage: Die Beantragung bzw. Freischaltung Deines Onlineaccounts/Portaladmins erfolgte erst nach Abzug der Adressdatei für die Einladung.
Verlage: Du hast keinen Portal-Admin eingerichtet.

Du kannst entweder persönlich vor Ort oder digital an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

Die Registrierung erfolgt über die Online-Registrierung. Diese ist ausschließlich über GEMA Mitgliederversammlung zu erreichen. Allgemeine Informationen zur Registrierung findest Du hier.

Urheber
Mittels des Dir mit der Einladung mitgeteilte Passwort, kannst Du Dich über die die Online-Registrierung anmelden. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst Du eine automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail. Solltest Du diese nicht erhalten haben (bitte ggf. im Spam-Ordner nachsehen) und unsicher sein, ob die Registrierung erfolgreich war, schreib uns eine Mail an mitgliederversammlung@gema.de

Hier findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für ordentliche Urheber.

Verleger:
Verlagsvertreter müssen zunächst einen eigenen Mitgliederversammlungsaccount anlegen (Online-Registrierung) und können dann mittels des “Stellvertreterpasswortes” aus der Einladung die Verlagsvertretung registrieren.

Hier findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für stellvertretende Verlagsvertreter.

 

Wenn Du keine Zeit hast an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, kannst Du als ordentliches Urheber Mitglied einen Stellvertreter schicken. Dieser kann entweder ein ordentliches Mitglied der GEMA sein (bitte beachte, er muss derselben Berufsgruppe angehören wie Du)

als außerordentliches Mitglied: nein.

Hier findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung einer Stellvertretung.

Weitere Informationen zur Teilnahme, Stellvertretung und Registrierung findest Du hier.

Das geht auch über die Online-Registrierung. Du musst Dich zunächst zur Mitgliederversammlung anmelden. Nach erfolgreicher Registrierung kannst Du dich für das Mitgliederfest und die Infoveranstaltungen anmelden.

Video-Tutorial: So funktioniert die Teilnahme

In diesem Video erklären wir Ihnen, wie Sie an der GEMA Mitgliederversammlung 2023 teilnehmen können – sowohl vor Ort als auch digital. Das Video beinhaltet Informationen zu allen Interaktionensmöglichkeiten, die Ihnen das Eventsystem bietet, z. B. Wortmeldungen und Abstimmungen, sowie zu den technsichen Voraussetzungen.
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Häufige Fragen zur Mitgliederversammlung im Hilfecenter

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