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Wiedergabe mittels Kopfhörer

Tarif für die Weiterleitung von Werken des GEMA-Repertoires und/oder deren Wiedergabe mittels Kopfhörer (Tarif WR-Kh)

Der Tarif WR-Kh gilt für die Weiterleitung von Werken des GEMA-Repertoires und/oder deren Wiedergabe mittels Kopfhörer. 

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Fitnessgeräte

  • Sonnenbänke

  • Audio-Guides (in Museen usw.),

  • Kopfhörer im medizinischen Bereich

So melden Sie die Musikwiedergabe mittels Kopfhörer an

Um den Tarif anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:

  • Kundennummer (falls vorhanden)
  • Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
  • Rechnungsanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
  • Datum/Beginn der Musiknutzung
  • Art der Musikwiedergabe: Kopfhörer 
  • Wo werden die Kopfhörer genutzt? Z. B. Hörbuchstationen, Audio-Guides, Fitnessgeräte, Sonnenstudios, medizinischer Bereich oder sonstige Geräte mit integriertem oder externem Bildschirm?
  • Werden private Sender wiedergegeben?
  • Anzahl der Kopfhörer
  • Muss ein zusätzliches Entgelt für die Kopfhörer bezahlt werden?

Weitere Informationen

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