Wiedergabe mittels Kopfhörer
Tarif für die Weiterleitung von Werken des GEMA-Repertoires und/oder deren Wiedergabe mittels Kopfhörer (Tarif WR-Kh)
Der Tarif WR-Kh gilt für die Weiterleitung von Werken des GEMA-Repertoires und/oder deren Wiedergabe mittels Kopfhörer.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
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Fitnessgeräte
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Sonnenbänke
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Audio-Guides (in Museen usw.),
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Kopfhörer im medizinischen Bereich
So melden Sie die Musikwiedergabe mittels Kopfhörer an
Um den Tarif anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
- Datum/Beginn der Musiknutzung
- Art der Musikwiedergabe: Kopfhörer
- Wo werden die Kopfhörer genutzt? Z. B. Hörbuchstationen, Audio-Guides, Fitnessgeräte, Sonnenstudios, medizinischer Bereich oder sonstige Geräte mit integriertem oder externem Bildschirm?
- Werden private Sender wiedergegeben?
- Anzahl der Kopfhörer
- Muss ein zusätzliches Entgelt für die Kopfhörer bezahlt werden?