Ladenfunk
Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen und Ladenfunk (Tarif R)
Die Vergütungssätze R gelten für die öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires durch Hörfunksendungen (Radio) im Rahmen der Beschallung mit Hintergrundmusik.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Tombolaveranstaltungen im Freien
- Verkaufsstellen des ambulanten Gewerbes
- Schaustellerbetrieben
- Zügen (Tanz- und Gesellschaftswagen)
- Flugzeuge, Schiffe, Reisebusse
- Gastronomischen Betrieben
- Aufenthaltsräumen, Warteräumen
- Kurgärten und Strandpromenaden
- Bowlingbahnen, Eisbahnen, Rollschuhbahnen, Inlineskatingbahnen, Kletterhallen
- Fitnessstudios, Sportstudios
- Spielhallen
- Schwimmbäder, Freizeitbäder, Saunabäder
- Einzelhandelsgeschäften, Boutiquen, Friseursalons, Banken, Praxen
- Passagen und Parkflächen
- Werkräumen und Büros
Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an
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