Nicht vergessen: Musik auf Ihrer Silvesterveranstaltung: Jetzt anmelden

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Pädagogisches Konzert

Vergütungssätze Konzerte mit pädagogischem Zweck für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Konzerten, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen (Tarif P-K)
 

Die Aufführung von Werken des GEMA-Repertoires bei Schülerkonzerten und Schulfeiern mit konzertmäßigen Darbietungen von Schulen oder pädagogischen Einrichtungen, bei denen die Schüler (Studierenden) und deren Lehrkräfte das Programm bestreiten.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Städtische Jugendkonzerte
  • Städtische Konzerte junger Künstler, die von Städten zur Förderung begabter junger Solisten nachweislich ohne Einschaltung einer Konzertdirektion oder eines sonstigen Vermittlers durchgeführt werden
  • Konzerte von Volkshochschulen und Volksbildungswerken, die im Rahmen der volksbildnerischen Aufgabe der Volkshochschule und des Volksbildungswerkes durchgeführt werden
  • Studienkonzerte von Musikhochschulen und Universitäten,
  • Schülerkonzerte von Musikschulen, Konservatorien und Privat-Musiklehrern,
  • Schülerkonzerte und Offene Singstunden von Jugendmusikschulen und Singschulen sowie Konzerte von Jugendvereinigungen.
  • Schüler-/Orchesterkonzerte von allgemeinbildenden Schulen

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihr Konzert mit pädagogischem Zweck ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

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