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Band auf Bühne am Mikrofon

Livemusik in Tanzlokalen

Tarif für Musikaufführungen mit Musikern in Tanzlokalen (Tarif U-T)
 

Die Vergütungssätze U-T finden für Musikaufführungen mit Musikern in Tanzlokalen Anwendung, wenn diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden. Als Tanzlokal gelten Lokale, die von Besuchern vorwiegend zum Tanzen aufgesucht werden.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Tanzlokale mit Live-Musik

  • Clubs und Discotheken mit Live-Musik

Musik per Formular anmelden

Um Ihre Musik anzumelden, füllen Sie bitte unser Formular aus und schicken es an kontakt@gema.de.

Im Onlineportal finden Sie Ihr persönliches Kundenkonto und viele weitere nützliche Funktionen. Sie können damit z. B. Ihre Daten und Ihren Vertrag verwalten oder Veranstaltungen anmelden. Sobald Ihre Anmeldung bearbeitet ist, sehen Sie diese auch im Onlineportal.

Weitere Informationen

FAQs

Durch die Vergütungssätze U-T sind Tonträgerwiedergaben mit Veranstaltungscharakter oder mit Tanz in Spielpausen oder vor bzw. nach der Tanzveranstaltung mit Livemusik abgegolten, ebenso einzelne Tanzveranstaltungen mit Tonträgerwiedergaben. Dies bedeutet konkret, dass auch Tanzveranstaltungen mit reiner Tonträgerwiedergabe nicht zusätzlich nach den Vergütungssätzen M-V bzw. M-CD zu lizenzieren sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Charakter eines Tanzlokals mit Livemusik dadurch nicht verloren geht. Dies ist dann der Fall, wenn die Livemusik-Tanzveranstaltungen im Vertragszeitraum zahlenmäßig überwiegen.

In Eintrittsgeldern enthaltene Getränkegutscheine werden dann nicht als Eintrittsgeld berücksichtigt, soweit der Getränkegutschein nicht personengebunden und frei einlösbar auf das gesamte Getränkeangebot ist.

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