Unsere Stiftung ist eine als mildtätig und gemeinnützig anerkannte öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Neben unserer Tätigkeit als Interessenvertreterin der Musikschaffenden nehmen wir – unter anderem über die GEMA Stiftung – auch einen vom Gesetzgeber erteilten Kultur- und Sozialauftrag wahr, der sowohl in der Satzung als auch im Verteilungsplan verankert ist. Neben unseren kulturellen Aktivitäten unterstützen wir in etwa auch bedürftige Mitglieder – zum Beispiel durch zweckgebundene Ausbildungsbeihilfen. Dies geschieht durch die GEMA Stiftung sowie andere uns nahestehende Organisationen. Mit diesen Aktivitäten wollen wir die kreative Vielfalt sichern und die Schöpfer musikalischer Werke fördern.