Während die Informationen rund um das Thema Reklamieren bislang an diversen Stellen auf der Website und im Hilfecenter verteilt waren, ist nun alles Wissenswerte übersichtlich und kompakt unter www.gema.de/reklamation zusammengefasst.
Es ist beinahe unvermeidlich: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Und wo im Rahmen der Tantiemenverteilung mit unzähligen Musiknutzungen gearbeitet wird, da kann es manchmal auch vorkommen, dass etwas unvollständig oder fehlerhaft ausgeschüttet wird. Damit Sie als GEMA Mitglied in so einem Fall schnell und unkompliziert in Erfahrung bringen können, was Sie nun für Möglichkeiten haben, gibt es die neue Reklamationswebsite.
Hier finden Sie in Form einer Checkliste alles, was es vor dem eigentlichen Einreichen einer Reklamation zu beachten gilt: Wurden überhaupt schon Tantiemen für Nutzungen in der Sparte und für den Nutzungszeitraum ausgezahlt? Fehlen ganze Nutzungen oder ist die Nutzung nur fehlerhaft verteilt worden? Und befinden Sie sich überhaupt noch innerhalb der Reklamationsfrist?
Wenn Sie es noch genauer wissen wollen, können Sie sich im nächsten Schritt auf den neuen Unterseiten zu den jeweiligen Verteilungsbereichen weiteren Input holen. Wie war das z. B. im Live- und Wiedergabebereich noch gleich mit der Setlist? Warum sind Soundfiles im Radio nochmal so wichtig? Und welche konkreten Angaben benötigt die GEMA, wenn Sie etwa eine fehlende Aufführung im Ausland reklamieren möchte? Ihr Werk wurde auf Spotify, YouTube, iTunes o. Ä. gespielt und Sie haben kein Geld erhalten?
Ist vorab alles geklärt, ist das Reklamieren selbst dann schnell erledigt. Mit dem Online Service Reklamation im Onlineportal geht das ganz einfach und bequem. Er ist so etwas wie das Herzstück des “Kosmos Reklamation”. Unter www.gema.de/portal-reklamation können Sie nach der Anmeldung direkt loslegen.
Sie möchten mehr über den Service Reklamation wissen oder haben Fragen?
Unter +49 (0) 30 21245 600 sind wir von Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr gerne für Sie da.