Das Glossar erläutert Fachbegriffe rund um die Verlegerbeteiligung

Detailaufstellung 1, 4, 5 Die Detailaufstellungen gemäß Verteilungsplan § 58 Ziff. 1, 4, 5 (ehem. Einzelaufstellungen) enthalten eine Aufstellung der verrechneten Werke, der Beteiligungsquote und der Beträge.
Detailaufstellung Rückabwicklung Die Detailaufstellung Rückabwicklung wurde speziell für die Rückabwicklung entwickelt und listet im CSV-Format alle Umbuchungen pro Urheber / Verlag auf Werksbasis auf.
EBV Elektronisches Bestätigungsverfahren, dient dazu, gegenüber der GEMA zu erklären, ob und in welchem Umfang der Urheber der Beteiligung des Verlages an Ausschüttungen auf Nutzungsrechte (Nur für die Vergangenheit) und auf gesetzliche Vergütungsansprüche (z.B. ZPÜ-Ausschüttungen und Bibliothekstantieme) (für vergangene und zukünftige Ausschüttungen) zugestimmt hat.
GEMA Download Online-Service der GEMA, Mitglieder können hier Details zu ihrer Tantiemenverteilung einsehen, d. h. Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) können heruntergeladen werden.
NA Anteilsart, „Normaler Anteil“, Anteil der ausgeschüttet wird.
Urheber-VerlegeUrheber-Verleger-Schlichtungssteller-Schlichtungsstelle Vereinsinternes Streitschlichtungsorgan, die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle befindet im Rahmen eines Schlichtungsspruchs über die Frage, ob der Verleger eine verlegerische Leistung erbracht hat und daher weiter an den Ausschüttungen für das Werk zu beteiligen ist.
Registrierungsbestätigung Damit die im EBV gemachten Angaben zur Rückabwicklung auf ihre Richtigkeit überprüft werden konnten, versendete die GEMA Registrierungsbestätigungen an die am Werk Beteiligten: Urheber und Verleger.
Reklamation Reklamationen bzgl. der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung müssen der GEMA binnen einer Frist von sechs Monaten zugehen. Die Frist beginnt am 1.11.2018. Reklamationen müssen zudem konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Ferner können Reklamationen nur dann berücksichtigt werden, wenn das Ergebnis einen Mindestbetrag von EUR 5,00 pro Werk erwarten lässt.
Rückabwicklung Gemäß eines Grundsatzbeschlusses der Mitgliederversammlung 2017 werden Ausschüttungen an Verleger für die Ausschüttungstermine zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 24. Dezember 2016 auf Basis der Angaben im EBV im zweiten Halbjahr 2018 rückabgewickelt.
SP

Anteilsart, „Sperrkonto“

Bei im Rahmen der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung auf Anteilsart=SP gebuchten Anteilen war aufgrund der im EBV gemeldeten Verlegerbeteiligungskennzeichen eine Belastung des Verlags erforderlich. Es folgt eine fallbezogene Klärung.

VBALL EBV-Kennzeichen für die Beteiligung des Verlegers an Nutzungsrechten und gesetzl. Vergütungsansprüchen
VBNUT EBV-Kennzeichen für die Beteiligung des Verlegers an Nutzungsrechten und nicht an gesetzl. Vergütungsansprüchen