GEMA Ausschüsse und Kommissionen
Als ordentliches Mitglied können Sie sich in der GEMA vielfältig engagieren, zum Beispiel in einem Ausschuss oder in einer Kommission. Die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen werden entweder vom Aufsichtsrat bestellt oder von der Mitgliederversammlung gewählt. Ihre Amtszeit beträgt in der Regel drei Jahre und ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse und Kommissionen finden Sie im GEMA Jahrbuch ab Seite 15.
Vom Aussichtsrat eingerichtet
- Wirtschaftsausschuss
- Tarifausschuss
- Programmausschuss mit den Unterausschüssen E-Musik und U, R, FS
- Satzungskommission
- Verteilungsplankommission
- Ausschuss Kommunikation
- Ausschuss Kultur
Die Ausschüsse und Kommissionen des Aufsichtsrats prüfen Ihren Arbeitsbereich betreffende Themen, berichten hierüber dem Aufsichtsrat und machen gegebenenfalls Änderungsvorschläge. Die 3 Berufsgruppen sind darin vertreten.
Weitere Ausschüsse und Kommissionen
- Aufnahmeausschüsse Komponisten, Textdichter, Verleger
- Beschwerdeausschuss
- Hörfunkausschuss
- Sitzungsgeldkommission
- Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle
- Wahlausschuss
- Werkausschuss
- Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Komponisten in der Sparte E
- Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Textdichter in der Sparte E
- Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E
- Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik
Alle Ausschüsse und Kommissionen der GEMA auf einen Blick
- Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Komponisten in der Sparte E, zugleich zuständig für das Wertungsverfahren der Textdichter in der Sparte E
- Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E
- Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik
Gremienwahlen 2024
Die in der Liste hervorgehobenen Gremien werden in der GEMA Mitgliederversammlung am 15. Mai neu gewählt. Außerdem wählt die Mitgliederversammlung einen neuen Aufsichtsrat.
Kandidaturen und Wahlvorschläge für den Beschwerdeausschuss, die Sitzungsgeldkommission und die Wertungsausschüsse können noch bis zum 19. März beim Wahlausschuss der GEMA eingereicht werden.
Details zu den Gremien der MGV
Prüft die Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft
- Der Aufnahmeausschuss prüft die Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft und die zu erbringenden Nachweise. Konkret prüft der Ausschuss anhand von jeweils 5 Werken, ob die Antragsteller Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind; bzw. bei Musikverlegerinnen und -verlegern, ob diese verlegerische Leistungen erbringen. Anschließend gibt er dazu eine Empfehlung gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat ab.
- Der Aufnahmeausschuss ist wie folgt besetzt:
a) Bei Aufnahmeanträgen von Komponistinnen und Komponisten mit zwei namhaften Mitgliedern der Berufsgruppe, von denen eine Lehrkraft an einer Musikhochschule sein sollte.
b) Bei Aufnahmeanträgen von Textdichterinnen und Textdichtern mit zwei namhaften Mitgliedern der Berufsgruppe.
c) Bei Aufnahmeanträgen von Musikverlegerinnen und -verlegern mit zwei namhaften Mitgliedern der Berufsgruppe.
Zudem wird für jede Berufsgruppe eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. - Die Mitglieder des Aufnahmeausschusses einschließlich der Stellvertretenden werden vom Aufsichtsrat jeweils für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie müssen ordentliche Mitglieder der GEMA sein und dürfen als natürliche Personen nicht dem Aufsichtsrat angehören.
Prof. Bernd Wefelmeyer
Helmut Zapf
Martina Eisenreich
Lukas Hainer
Klaus Pelizaeus
Edith Jeske
Andreas Meurer
Dr. Thomas Sertl
Elisabeth Braun
Schlichtet Streitigkeiten zwischen der GEMA und ihren Mitgliedern
- Der Ausschuss wird tätig, wenn es zu Streitigkeiten zwischen der GEMA und ihren Mitgliedern kommt.
- Er besteht aus je einer Person aus den 3 Berufsgruppen sowie je einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter.
- Vorsitzende/-r und Stellvertreter/-in müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
- Wer in den Ausschuss gewählt werden will, muss mindestens 5 Jahre ordentliches GEMA Mitglied sein. Bei Stellvertretenden sind 3 Jahre ausreichend.
- Die Wahl bei der Mitgliederversammlung gilt für 3 Jahre.
Anne-Ruth Moltmann-Willisch
Prof. Dr. Jan Dirk Harke
Ermittelt die Kultfaktoren im Hörfunk und ist Jury des Radiokulturpreises
- Der Ausschuss ermittelt, überprüft und passt die Kulturfaktoren an.
- Für jede Hörfunkwelle, bei der die Tantiemenverteilung auf Basis von Nutzungsmeldungen erfolgt, wird ein Kulturfaktor gebildet. In diesen Faktor fließen u. a. der Anteil des deutschsprachigen Repertoires ein, der Anteil an ernster und anderer gehobener Musik, der Anteil an Nischenrepertoire abseits des Mainstreams sowie noch einige weitere Kriterien.
- Die Nutzungen eines Werks durch eine Hörfunkwelle werden mit dem Kulturfaktor der jeweiligen Hörfunkwelle gewichtet. Dadurch hat der Kulturfaktor Einfluss auf die Höhe der Tantiemen, die für die Werknutzungen durch eine Hörfunkwelle ausgezahlt werden.
- Der Hörfunkausschuss bildet auch die Jury für den Radiokulturpreis.
- Der Hörfunkausschuss wird gebildet aus 3 vom Aufsichtsrat zu benennenden Aufsichtsratsmitgliedern, darunter je ein Mitglied jeder Berufsgruppe, und 3 vom Werkausschuss zu benennenden Mitgliedern des Werkausschusses, darunter je ein Mitglied jeder Berufsgruppe.
Prof. Bernd Wefelmeyer
Dr. Ralf Weigand
Hans Peter Ströer
Klaus Pelizaeus
Stefan Waggershausen
Jutta Staudenmayer
Jan Rolf Müller
Patrick Strauch
Stefan Conradi
Erarbeitet Vorschläge über die Höhe der Sitzungsgelder
- Die Tätigkeit des Aufsichtsrats, der Ausschüsse und Kommissionen ist ehrenamtlich. Neben dem Ersatz Ihrer Reisekosten und Barauslagen erhalten sie lediglich Sitzungsgelder in angemessener Höhe. Die Sitzungsgeldkommission erarbeitet Vorschläge über die Höhe der Gelder – die Mitgliederversammlung beschließt.
- Die Kommission besteht aus jeweils einer Person aus den 3 Berufsgruppen sowie je einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter.
- Diese müssen mindestens 5 Jahre ordentliches Mitglied sein (die Stellvertretenden 3 Jahre)
- Die Wahl erfolgt bei der Mitgliederversammlung. Die gewählten Personen sind für 3 Jahre im Amt.
- Die bzw. der Vorsitzende sitzt zugleich dem Beschwerdeausschuss vor.
Anne-Ruth Moltmann-Willisch
Prof. Dr. Jan Dirk Harke
Klärt die Frage, ob eine verlegerische Leistung erbracht wurde
- Die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Urhebern und Verlegerinnen über die Frage, ob eine verlegerische Leistung im Sinne des Verteilungsplans erbracht worden ist.
- Die Schlichtungsstelle kann von jeder Urheberin eines verlegten Werkes angerufen werden, die geltend macht, dass der Verleger wegen Nichterbringung verlegerischer Leistung nicht länger an der Verteilung der Einnahmen für das Werk zu beteiligen ist.
- Auch von einer Verlegerin oder einem Verleger kann die Schlichtungsstelle angerufen werden.
- Das Gremium besteht aus je einer Person aus den 3 Berufsgruppen sowie je einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter. Diese werden von den Aufsichtsräten der jeweiligen Berufsgruppe jeweils für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Prof. Dr. Jan Dirk Harke
N.N.
Leitet die Wahl der Aufsichtsräte
- Im Rahmen der Aufsichtsratswahl wählt jede Berufsgruppe einen Wahlausschuss. Dieser stellt die Wahllisten im Vorfeld der Mitgliederversammlung auf und leitet die Wahl.
- Der Wahlausschuss prüft, ob die Wahlvorschläge die Voraussetzungen für die passive Wählbarkeit erfüllen und fasst diese zu einer Gesamtwahlliste zusammen.
- Der Wahlausschuss besteht jeweils aus Wahlleiter/-in und Stellvertreter/-in. Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen ordentliche Mitglieder der GEMA sein, dürfen nicht dem Aufsichtsrat angehören und können bei der Aufsichtsratswahl nicht kandidieren.
- Gewählt werden die Mitglieder des Ausschusses auf die Dauer von 3 Jahren.
Thomas Rebensburg
Prof. Christian Bruhn
N.N.
Ulla Meinecke
Sabine Kemna
Eva Wiedeman
Sorgt für die Förderung besonderer Werkarten
-
Eine wichtige Aufgabe des Werkausschusses ist es, Werke zuzuordnen. Die Prüfung erfolgt in der Regel auf Antrag von Werkbeteiligten. Handelt es sich um Unterhaltungsmusik oder um ernste Musik? Um welche Art von Unterhaltungsmusik? Höher bewertet werden in der Unterhaltungsmusik z. B.:
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Werke des zeitgenössischen Jazz von künstlerischer Bedeutung und mit Konzertcharakter;
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Konzertstücke;
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textierte Werke, die einen urheberrechtlich geschützten Text von besonderem künstlerischen Wert haben und deren Musik erkennbar mit der Dramaturgie des Textes verzahnt ist;
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Konzertwerke für Orchester oder mit besonderer Komplexität oder
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Unterhaltungsmusikwerke von besonderem künstlerischen Wert.
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Für die Zuordnung der Werke tagt der Ausschuss: Seine Mitglieder hören die Werke gemeinsam an, studieren die Partituren und spielen sie am Klavier. Anschließend diskutieren die Mitglieder, bevor sie eine Entscheidung treffen.
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Zentrales Anliegen dabei: besondere Werkarten zu fördern.
- Er berät auch über Entscheidungen hinsichtlich des neuen Anteils an Werken, in denen gemeinfreie Werke benutzt werden, des Textanteils eines Werkes oder bei Zweifelsfällen bezüglich der Schutzfähigkeit von Werken. Sämtliche Aufgaben des Werkausschusses finden sich im GEMA Verteilungsplan.
- Der Ausschuss besteht aus 4 Komponierenden (mit 4 Stellvertretenden), zwei Textschaffenden (mit 2 Stellvertretenden) und einer Verlegerin bzw. einem Verleger (mit Stellvertreter/-in).
- Die Mitglieder des Werkausschusses bzw. die Verlage, für die sie tätig sind, müssen der GEMA mindestens 5 Jahre als ordentliches Mitglied angehören. Bei den Stellvertretenden sind 3 Jahre ausreichend.
- Mitglieder des Ausschusses werden auf die Dauer von 3 Jahren auf Vorschlag des Aufsichtsrates durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Prof. Martin Christoph Redel
Tobias P. M. Schneid
Hans Peter Ströer
Prof. Bernd Wefelmeyer
Dr. Anselm Kreuzer
Alexander von Schlippenbach
Iris ter Schiphorst
Nils Wogram
Klaus Pelizaeus
Jutta Staudenmayer
Peter Freudenthaler
Rainer Hömig
Jan Rolf Müller
Stefan Conradi
Jochen Schmidt-Hambrock
Dr. Charlotte Seither
Bewerten das Gesamtschaffen eines Mitglieds für das Punkteverfahren
- Bei den Wertungsverfahren erhalten Sie als GEMA Mitglied Punkte. Von der Summe hängt die Höhe der finanziellen Zuwendung bei der Zusatzausschüttung „Wertung“ ab. Punkte gibt es für die Dauer der Mitgliedschaft, für die ausgezahlten Tantiemen in den relevanten Sparten sowie für das Gesamtschaffen.
- Das Gesamtschaffen bewertet der jeweilige Wertungsausschuss.
- Pro Berufsgruppe wird ein Wertungsausschuss gebildet. Er besteht aus 3 Personen der Berufsgruppe mit 2 Stellvertretenden (bei der Gruppe Verleger/-innen sind es 2 Personen plus Stellvertreter/-in).
- Die Mitglieder des Wertungsausschusses müssen der GEMA mindestens 5 Jahre als ordentliches Mitglied angehören; die Stellvertretenden mindestens 3 Jahre.
- Die Mitglieder des Wertungsausschusses werden für 3 Jahren auf Grundlage der Wahlvorschläge des Aufsichtsrates durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Komponisten und Textdichter in der Sparte E:
Annette Schlünz
Helmut Zapf
Delegierte des Aufsichtsrats:
Dr. Charlotte Seither
Delegierte der außerordentlichen Mitglieder:
Kathrin Denner
Detlev Glanert
Babette Koblenz
Stellvertreter:
Jochen Schmidt-Hambrock
Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E:
Stefan Conradi
Caroline Helms
Delegierter des Aufsichtsrats:
Winfried Jacobs
Dr. Peter Hanser-Strecker
Stellvertreter:
Michael Ohst
Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik
Thorsten Brötzmann
Dr. Rainer Fabich
Christoph Rinnert
Textschaffende:
Michael Holm
Klaus Pelizaeus
Thomas Woitkewitsch
Verleger:
Pamela Georgi-Michel
Ute Lingner
Jan Rolf Müller
Delegierte der außerordentlichen Mitglieder:
Komponierende: Tim Jäkel
Textschaffende: Timo Peter
Verleger/-innen: Corinna Wolff-Klemens
Delegierte des Aufsichtsrats:
Komponierende: Dr. Ralf Weigand
Textschaffende: Stefan Waggershausen
Verleger/-innen: Jörg Fukking
Martina Eisenreich
Ulrike Haage
Christian Neander
Stellvertreter/-innen:
Dr. Manfred Maurenbrecher
Maya Singh
Jutta Staudenmayer
Stellvertreter:
Elisabeth Braun
Selina Paetz
Gerhard Zimmermann
Stellvertreter: Jochen Schmidt-Hambrock
Stellvertreter: Frank Ramond
Stellvertreterin: Dr. Sabine Meier
Gremien-Wahl 2024: am 15. Mai auf der Mitgliederversammlung
Kandidaturen und Wahlvorschläge für den Beschwerdeausschuss, die Sitzungsgeldkommission und die Wertungsausschüsse können noch bis zum 19. März beim Wahlausschuss der GEMA eingereicht werden.