Kostenpflichtiges Streaming: Musik & Musikvideo
Tarif für die Nutzung von Werken des GEMA Repertoires im Rahmen von entgeltlichen Streaming-Angeboten, sogenannte "unlimitierte Abonnements" (Tarif VR-OD 8)
Der Tarif VR-OD 8 gilt, wenn Sie Musik oder Musikvideos auf Ihrer Webseite oder von Ihrem Webserver für den Endkunden kostenpflichtig zum Abruf per Streaming anbieten.
Die Vergütung richtet sich nach Ihren Einnahmen und nach der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, so dass wir diese Informationen im Nachhinein von Ihnen benötigen.
Die Regelvergütung beträgt 15 % der Einnahmen (z.B. Netto-Endnutzerpreis). Fällt die Regelvergütung sehr niedrig aus, gilt die Mindestvergütung. Diese beträgt je Plattformmodell zwischen 0,75 und 1,75 EUR/Nutzer und Monat. Mehr Informationen zu den Plattformmodellen finden Sie im Tarif unter Punkt 3.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Musik als kostenpflichtiges Streaming-Angebot
- Musikvideos als kostenpflichtiges Streaming-Angebot
Was melde ich nicht mit diesem Tarif an
- Kostenfreie Streamings
- Download-Angebote
- Video on Demand wie z. B. Spielfilme, Serien oder Shows
So melden Sie kostenpflichtiges Streaming an
Kontaktieren Sie uns per Mail, um Musik und Musikvideos im Rahmen von kostenpflichtigem Streaming gemäß Tarif VR-OD 8 anzumelden: