So melden Sie Ihre Silvesterveranstaltung bei der GEMA an
Die Gläser klirren, die Korken knallen, dazu die richtige Musik. So klingt Silvester! Ob rhythmische Beats, rockige Gitarrenklänge oder feierliches Orchester: Musik beeinflusst unsere Emotionen, sie kann die Laune heben, die passende Stimmung verbreiten und ist damit ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein gutes Gelingen Ihrer Veranstaltung. Und damit die Schöpfer der Musikwerke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Musik bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.
So melden Sie Ihre Silvesterveranstaltung an
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Den Preis für Silvester ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Melden Sie Ihre Silvesterveranstaltung richtig bei uns an:
Um Ihnen die passende Lizenz erstellen zu können, benötigen wir detaillierte Informationen zur Art Ihrer Veranstaltung. Die Lizenzkosten variieren je nach Veranstaltungsart. Beispielsweise unterscheiden sich die Kosten, wenn Sie ein Arrangement anbieten, das Essen, Trinken und Musik umfasst, von denen einer Veranstaltung, bei der lediglich Eintritt erhoben wird oder die eintrittsfrei ist.
Livemusik und Verzehr
- bis max. 64 € Eintritt (Netto)
- in geschlossenen Räumen
- mit Livemusik
- Eintritt inkl. Essen und Getränke
Livemusik und Arrangementpreis
- mehr als 64 € Eintritt (Netto)
- in geschlossenen Räumen
- mit Livemusik
- Eintritt inkl. Essen, Getränke, ggf. Übernachtung (oder sonstigen Kosten)
Livemusik - ohne Verzehr
- in geschlossenen Räumen
- mit Livemusik
- ohne Verzehr
- mit oder ohne Eintrittsgeld
Musik von Tonträgern und Verzehr
- bis max. 64 € Eintritt (Netto)
- Eintritt inkl. Essen und Getränke
Musik von Tonträgern und Arrangementpreis
- mehr als 64 € Eintritt (Netto)
- Eintritt inkl. Essen, Getränke, ggf. Übernachtung (oder sonstigen Kosten)
Musik von Tonträgern - ohne Verzehr
- ohne Verzehr
- mit oder ohne Eintrittsgeld
Finden Sie Ihre Art von Silvesterveranstaltung
Veranstaltung mit Eintrittsgeld, in dem Essen und Getränke enthalten sind
Gesamtpreis bis 64 € (netto)
Gesamtpreis über 64 € (netto)
Bei einem Gesamtpreis bis 64 € (netto) handhaben wir es einfach. Hier ziehen wir pauschal 2/3 des Preises ab. Der Rest ist das „rechnerische Eintrittsgeld“. Daraus ermittelt sich die Vergütung. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten separat auszuweisen. Bevor Sie die Anmeldung Ihrer Veranstaltung absenden, können Sie im Kommentarfeld Ihre Kalkulation detailliert angeben. Bitte listen Sie die kalkulatorischen Kosten so spezifisch wie möglich auf. In dem Fall können wir diese Ausgaben bei der Rechnungsstellung berücksichtigen. Die Kosten für Deko, Feuerwerk, Musik etc. sind nicht abzugsfähig.
Sie bieten Ihren Gästen ein sog. Arrangement an? In dem Gesamtpreis von über 64 € (netto) sind Essen, Getränke und vielleicht sogar die Übernachtung enthalten? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Kosten dafür separat auszuweisen. Wir zählen diese dann nicht zum Eintritt dazu.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Veranstaltung im Onlineportal melden, wählen Sie Eintritt einschließlich Essen und Getränke. Bitte geben Sie beim Eintrittsgeld den höchsten Gesamtpreis an, den ein Gast zu zahlen hat. Unter dem Verzehranteil können Sie dann die kalkulatorischen Kosten für Essen, Getränke und ggf. Übernachtung angeben. Aber Achtung: Bei der Tarifeinstufung sind mindestens 10 % des tatsächlichen Eintrittsgeldes (Arrangement-Preises) zu berücksichtigen.
Veranstaltung mit/ohne Eintrittsgeld und/oder ohne Essen und Getränke
Mit Eintrittsgeld - ohne Essen und Getränke
Ohne Eintrittsgeld
Sie feiern mit Ihren Gästen z. B. eine Party oder ein rauschendes Fest? Ihre Gäste zahlen einen Eintrittspreis, um Einlass zu erhalten? Dann wählen Sie bei der Meldung Ihrer Veranstaltung im Onlineportal bitte mit Eintritt aus und geben im 2. Schritt den höchsten Eintrittspreis an. Meistens handelt es sich hierbei um den Abendkassenpreis der höchsten Kategorie.
Willkommensdrink
Ist im Eintritt ein Willkommensdrink enthalten? Dann kommt es auf den Einzelfall an. Erhalten Ihre Gäste kostenfrei einen Drink wie z. B. ein Glas Sekt nach Einlass, dann geben Sie trotzdem den Gesamtticketpreis an. Hier dürfen keinerlei Abzüge vorgenommen werden.
Wertgutschein
Erhalten Ihre Gäste einen Wertgutschein, den Sie auf das gesamte Getränkesortiment einlösen können und der nicht personenbezogen ist oder gar eine Getränkeflat? Dann wählen Sie bitte mit Eintritt aus und teilen uns im Kommentarfeld die Höhe des Wertgutscheins und seinen Zweck mit.
Sie engagieren eine Band, einen DJ oder sonstige Musiker oder bewerben Ihre Silvesterveranstaltung? Von Ihren Gästen verlangen Sie allerdings keinerlei Entgelt für den Einlass? Dann melden Sie Ihren Silvesterabend bitte im Onlineportal an und wählen in diesem Fall ohne Eintritt aus.
Laute Musik, ausgelassene Feier:
Falls Sie Ihre Anlage an Silvester „aufdrehen“, Ihre Gäste ausgelassen feiern, dann melden Sie Ihre Feier auch dann an, wenn Sie bereits einen Vertrag für Hintergrundmusik bei uns haben. In diesem Fall benötigen Sie eine gesonderte Lizenz. Die Kosten hierfür sind überschaubar. Je angefangene 100 qm Raumgröße fallen nicht mal 27 € für die Vergütung der Urheber an.
Ein Tag wie jeder andere
Läuft der Silvesterabend so ab, wie jeder andere Öffnungstag auch (ohne spezielle Musik, Werbung o. Ä.), dann brauchen Sie nichts bei uns anzumelden.
Veranstaltung mit Eintrittsgeld, in dem Essen und Getränke enthalten sind
Sie bieten Ihren Gästen ein sog. Arrangement an? In dem Gesamtpreis von über 64 € (netto) sind Essen, Getränke und vielleicht sogar die Übernachtung enthalten? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Kosten dafür separat auszuweisen. Wir zählen diese dann nicht zum Eintritt dazu.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Veranstaltung im Onlineportal melden, wählen Sie Eintritt einschließlich Essen und Getränke. Bitte geben Sie beim Eintrittsgeld den höchsten Gesamtpreis an, den ein Gast zu zahlen hat. Unter dem Verzehranteil können Sie dann die kalkulatorischen Kosten für Essen, Getränke und ggf. Übernachtung angeben. Aber Achtung: Bei der Tarifeinstufung sind mindestens 10 % des tatsächlichen Eintrittsgeldes (Arrangement-Preises) zu berücksichtigen.
Bei einem Gesamtpreis bis 64 € (netto) handhaben wir es einfach. Hier ziehen wir pauschal 2/3 des Preises ab. Der Rest ist das „rechnerische Eintrittsgeld“. Daraus ermittelt sich die Vergütung. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten separat auszuweisen. Bevor Sie die Anmeldung Ihrer Veranstaltung absenden, können Sie im Kommentarfeld Ihre Kalkulation detailliert angeben. Bitte listen Sie die kalkulatorischen Kosten so spezifisch wie möglich auf. In dem Fall können wir diese Ausgaben bei der Rechnungsstellung berücksichtigen. Die Kosten für Deko, Feuerwerk, Musik etc. sind nicht abzugsfähig. Mehr dazu finden Sie in den FAQs.
Veranstaltung mit Eintrittsgeld ohne Essen und Getränke
Sie feiern mit Ihren Gästen z. B. eine Party oder ein rauschendes Fest? Ihre Gäste zahlen einen Eintrittspreis, um Einlass zu erhalten? Dann wählen Sie bei der Meldung Ihrer Veranstaltung im Onlineportal bitte mit Eintritt aus und geben im 2. Schritt den höchsten Eintrittspreis an. Meistens handelt es sich hierbei um den Abendkassenpreis der höchsten Kategorie.
Willkommensdrink
Ist im Eintritt ein Willkommensdrink enthalten? Dann kommt es auf den Einzelfall an. Erhalten Ihre Gäste kostenfrei einen Drink wie z. B. ein Glas Sekt nach Einlass, dann geben Sie trotzdem den Gesamtticketpreis an. Hier dürfen keinerlei Abzüge vorgenommen werden.
Wertgutschein
Erhalten Ihre Gäste einen Wertgutschein, den Sie auf das gesamte Getränkesortiment einlösen können und der nicht personenbezogen ist oder gar eine Getränkeflat? Dann wählen Sie bitte mit Eintritt aus und teilen uns im Kommentarfeld die Höhe des Wertgutscheins und seinen Zweck mit.
Veranstaltung ohne Eintrittsgeld
Sie engagieren eine Band, einen DJ oder sonstige Musiker oder bewerben Ihre Silvesterveranstaltung? Von Ihren Gästen verlangen Sie allerdings keinerlei Entgelt für den Einlass? Dann melden Sie Ihren Silvesterabend bitte im Onlineportal an und wählen in diesem Fall ohne Eintritt aus.
Laute Musik, ausgelassene Feier:
Falls Sie Ihre Anlage an Silvester „aufdrehen“, Ihre Gäste ausgelassen feiern, dann melden Sie Ihre Feier auch dann an, wenn Sie bereits einen Vertrag für Hintergrundmusik bei uns haben. In diesem Fall benötigen Sie eine gesonderte Lizenz. Die Kosten hierfür sind überschaubar. Je angefangene 100 qm Raumgröße fallen nicht mal 27 € für die Vergütung der Urheber an.
Ein Tag wie jeder andere
Läuft der Silvesterabend so ab, wie jeder andere Öffnungstag auch (ohne spezielle Musik, Werbung o. Ä.), dann brauchen Sie nichts bei uns anzumelden.
Ihre Vorteile mit dem GEMA Onlineportal:
Bisherige Veranstaltungen und Rechnungen einsehen
Alle bestehenden Verträge auf einem Blick einsehen und verwalten
Rechnungen herunterladen
Neue Veranstaltungen schnell und unkompliziert anmelden
Sie sind bereits Kunde bei uns, haben aber noch nie das Onlineportal genutzt?
- Registrieren Sie sich im Onlineportal als Kunde mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer E-Mailadresse. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Folgen Sie dem Link, setzen Sie Ihr persönliches Kennwort und loggen Sie sich ein.
- Um Ihre Kundendaten mit Ihrem Onlineportal-Account zu verknüpfen, geben Sie anschließend bitte Ihre Kundennummer und den zugesendeten Code ein.
Achtung: Kundennummer und Code sind aus Datenschutzgründen auf separatem Schreiben aufgeführt.
Sie haben noch Fragen? Unter Login & Registrierung helfen wir Ihnen weiter.
FAQ – häufige Fragen zu Silvester und GEMA
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Eine Veranstaltung melden Sie natürlich nur dann bei uns an, wenn Sie auch eine planen. Wir wollten Sie lediglich informieren.
Das geht am einfachsten über unser Onlineportal. Klicken Sie auf das Schlagwort Silvester, lassen Sie sich den Preis berechnen und loggen Sie sich ein um die Anmeldung abzuschließen.
Insofern Sie eine Veranstaltung mit Essen und Getränken durchführen, fügen Sie der Anmeldung bitte eine formlose Auflistung bei, welcher wir entnehmen können, wie sich der Arrangementpreis kalkulatorisch zusammensetzt. Hierfür nutzen Sie bitte das Kommentarfeld in ihrem Warenkorb, bevor Sie die Anmeldung abschließen. Diese kann wie folgt aussehen:
Arrangement-Preis gesamt pro Person: xx €
Aperitif/Begrüßungsdrink: x €
Speisen: x €
Getränke: x €
Deko, Feuerwerk etc.: x€
Musikanteil: x €
Sie haben keine technische Möglichkeit, Ihr Anliegen online einzureichen? Dann sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns unter 030 588 58 999 an und wir helfen Ihnen weiter.
Eine fixe Zeitspanne gibt es hier nicht, aber wir empfehlen natürlich: Je früher, desto besser! So können wir bei Bedarf noch offene Punkte klären und Sie sind auf der sicheren Seite.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung bei uns anmelden, bevor sie stattfindet.
Sie engagieren eine Band, einen DJ oder sonstige Musiker? Oder bewerben Sie Ihre Silvesterveranstaltung in der Presse oder im Internet? Dann melden Sie Ihr Event bitte im Onlineportal an.
Läuft der Silvesterabend so ab wie jeder andere Öffnungstag auch (ohne spezielle Musik, Werbung o. Ä.), dann brauchen Sie nichts bei uns anzumelden.
Ihr Vertrag beinhaltet, während des regulären Betriebs Hintergrundmusik abzuspielen. Veranstaltungen und Events sind damit jedoch nicht abgedeckt. Diese sind Ereignisse von begrenzter Dauer, die einen bestimmten Anlass haben und sich vom alltäglichen Geschäft abheben. Deshalb müssen Veranstaltungen und Events gesondert angemeldet und abgerechnet werden.
Sofern Sie mit uns einen Pauschalvertrag für Veranstaltungen abgeschlossen haben, so ist diese Veranstaltung gegebenenfalls über den Vertrag abgegolten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf. Rufen Sie uns unter 030 588 58 999 an.
Veranstaltungen müssen immer vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden. Sollten Sie ausschließlich GEMA freie Musik wiedergeben, benötigen wir eine vollständige Setlist inklusive der Namen der Urheber (Vor- und Nachname). Bitte beachten Sie, dass die Angabe von Band- bzw. Künstlernamen nicht ausreichend ist.
Nach Vorlage der Setlist werden wir überprüfen, ob für die Veranstaltung Vergütungsansprüche bestehen. Die Titelliste können Sie selbstverständlich auch nach der Veranstaltung einreichen. Auch das erledigen Sie am besten im Onlineportal unter Meine Setlists. Hier können Sie auch den entsprechenden Link an die Musiker schicken. Diese erstellen die Setlist dann für Sie.
Sie haben vergessen, Ihre Veranstaltung bei uns anzumelden? Dann holen Sie das am besten schnell im Onlineportal nach.
Wenn wir nichts von Ihnen hören? Dann suchen wir selbst nach allen wichtigen Informationen zu Ihrer Veranstaltung und der gespielten Musik, damit die Urheber der Werke für Ihre Kreativität fair bezahlt werden. Dafür berechnen wir Ihnen das doppelte des normalen Preises.
Bitte geben Sie bei unterschiedlichen Preiskategorien immer das höchste Eintrittsgeld (netto) pro Person an. Ist darin auch ein Menü oder Buffet enthalten, können Sie die Kosten hierfür separat aufführen.
Ja, dies berücksichtigen wir. Bitte geben Sie die Kosten für Essen und Getränke in dem vorgesehenen Feld (Verzehranteil) des Onlineportals an.
Wir rechnen dann wie folgt:
Bei einem Eintrittsgeld bis 64 € (netto) handhaben wir es einfach. Hier ziehen wir pauschal 2/3 des Preises ab. Der Rest ist das „rechnerische Eintrittsgeld“. Daraus ermittelt sich die Vergütung.
Wenn Sie jedoch möchten, dass die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden, dann hilft Ihnen die Antwort auf die nächste Frage weiter.
Bei einem Eintrittsgeld über 64 € (netto) werden die kalkulatorischen Kosten für Essen und Getränke abgezogen. Der Differenzbetrag (aber mind. 10 % vom Gesamtbetrag) ist dann das „Eintrittsgeld“. Achtung: Die kalkulatorischen Kosten für Deko, Feuerwerk, Musik etc. sind vom Eintrittsgeld nicht abzugsfähig.
Hier unterscheiden wir zwei Fälle:
1. Vorm Absenden der Anmeldung:
Bevor Sie die Anmeldung Ihrer Veranstaltung absenden, haben Sie die Möglichkeit, im Kommentarfeld Ihre tatsächlichen kalkulatorischen Kosten detailliert anzugeben. Bitte listen Sie die kalkulatorischen Kosten so spezifisch wie möglich auf.
Ein Beispiel für eine Auflistung einer Gaststätte:
- Arrangement-Preis gesamt pro Person: 65 €
- Aperitif/Begrüßungsdrink: 5 €
- Speisen: 35 €
- Getränke: 15 €
- Deko, Feuerwerk etc.: 5 €
- Musikanteil: 5 €
In dem Fall können wir die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten bei der Rechnungsstellung berücksichtigen und werden nicht die pauschale Drittelregelung anwenden. Der Rechnungsbetrag wird im Regelfall vom angezeigten Preis im Preisrechner abweichen.
Ein Beispiel für eine Diskothek:
- Gesamtpreis: 15 €
- Getränkegutschein: 11 €
Wichtig hier: Wir können einen im Eintrittsgeld enthaltenen Getränkegutschein nur dann vom Eintrittsgeld abziehen, wenn dieser auf das gesamte Getränkeangebot eingelöst werden kann und nicht personengebunden ist. D. h., auch jeder andere Gast muss ihn einlösen können. Ist beides der Fall, können wir die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten bei der Rechnungsstellung berücksichtigen. Wir wenden also nicht die pauschale Drittelregelung an. Der Rechnungsbetrag wird im Regelfall vom angezeigten Preis im Preisrechner abweichen.
2. Nach dem Absenden der Anmeldung:
Haben Sie Ihre Anmeldung bereits versendet? Im Onlineportal können Sie das nachträglich korrigieren. Gehen Sie hierfür in Ihre Veranstaltungsübersicht. Wählen Sie die Funktion Änderung beantragen bei der betroffenen Veranstaltung aus und geben Sie den Grund Falsche Tarifmerkmale an. Dort haben Sie im Bemerkungstext die Möglichkeit, Ihre Kalkulation nach dem o. a. Schema aufzuführen. Alternativ können Sie einen entsprechenden Nachweis als pdf hinzufügen.
Wir werden dies dann entsprechend berücksichtigen und ggf. bereits erstellte Rechnungen korrigieren.
Der Raum wird immer von Wand zu Wand gemessen inkl. Bar, Bühne, Empore o. Ä.
Mit einigen Verbänden wie zum Beispiel DEHOGA oder HgK bestehen Gesamtverträge, über die Sie einen Nachlass erhalten. Im Moment beträgt dieser 20 %. Wichtig für Sie: Wir gewähren den Nachlass nur, wenn die Veranstaltung vorab angemeldet wurde.
Innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung müssen Sie die Setlist einreichen.
In dem Fall überprüfen wir, ob unsere Rechnung dann noch „angemessen“ ist. Ihren Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung einreichen. Über das Onlineportal geht das am schnellsten:
- Gehen Sie auf Meine Veranstaltungen.
- Wählen Sie bei der jeweiligen Veranstaltung Optionen und Angemessenheit beantragen aus.
- Tragen Sie alle Angaben zur Veranstaltung ein und laden Sie einen Nachweis hoch.
- Nur noch Absenden und fertig.
Wir kommen schnellstmöglich auf Sie zu.
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- Gehen Sie im Dashboard auf Meine Rechnungen.
- Wählen Sie bei der jeweiligen Rechnung Optionen und Änderung beantragen aus.
- Durch den weiteren Prozess werden Sie geführt.
- Nur noch Antrag abschicken und fertig.
Wir kommen schnellstmöglich auf Sie zu.