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Neugestaltung der Nachlässe in den Gesamtverträgen

Rückblende

Im Juni 2019 informierte die GEMA ihre Gesamtvertragspartner über die geplante Neugestaltung der Nachlässe in den Gesamtverträgen. Der Ausbau der digitalen Serviceangebote der GEMA wirkt sich auch auf die Zusammenarbeit mit den Verbänden aus: Die GEMA bietet ihren Mitgliedern und Kunden digitale Services, die die Datenpflege, Rechnungsverwaltung sowie die Lizenzierung von Veranstaltungen erleichtern. Über das Onlineportal können Mitglieder und Kunden Leistungen bequem selbst erbringen. Dieser digitale Self-Service bietet viele Möglichkeiten, Abläufe in der Lizenzierung zu professionalisieren und Angebote rund um die Uhr zu nutzen. Anmeldeprozesse, Einreichungen von Musikfolgen und vieles mehr können sicherer, schneller und transparenter organisiert und kundenorientiert abgestimmt werden. Detailliertere Informationen zu den Services im Onlineportal finden Sie hier.

Die Verbände und Nutzervereinigungen wurden über die neuen Anforderungen möglicher Leistungsbereiche informiert, über die Nachlässe erlangt werden können. In Gesprächen mit Vertretern der Verbände hat die GEMA diese Leistungsbereiche diskutiert und weiterentwickelt.

Anknüpfend an diesen gemeinsamen Auftakt vom Juni 2019 haben wir Ihnen in einem digitalen Livestream am 26. Mai 2020 die weiteren Schritte für das Konzept, den Prozess und den Ablauf der Neugestaltung vorgestellt. Eine aktualisierte Version der Präsentation, die wir Ihnen am 26. Mai 2020 vorgestellt haben, finden Sie hier.

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Sämtliche relevanten Informationen im Hinblick auf künftige Maßnahmen und Prozessschritte im Rahmen der Neugestaltung der Gesamtverträge finden Sie künftig hier auf dieser Website. Zusätzlich werden Sie weiterhin per E-Mail informiert. Unter gesamtvertragspartner@gema.de haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Fragen an uns zu richten, die wir Ihnen gerne beantworten.

Vertragshilfe

Die Leistungen der Verbände, die sie im Rahmen der Vertragspartnerschaft mit der GEMA erbringen (sog. Vertragshilfe), stehen unter der Zielsetzung der angemessenen Vergütung für die Urheber. Entscheidend dabei ist, um wie viel sich hierdurch der Verwaltungsaufwand der GEMA mit den Mitgliedern des Verbands reduziert. Damit Art und Umfang der Vertragshilfe mit der Höhe des eingeräumten Gesamtvertragsnachlasses korrelieren, wird eine Neubewertung der Vertragshilfe entlang der individuellen Leistungsfähigkeit eines Verbands erfolgen. Dies erfordert auch eine neue Ausrichtung der Gesamtverträge. Dies beinhaltet:

  • Pauschalansatz: Durch die zentrale Verhandlung von Gesamtverträgen mit Nutzervereinigungen für eine Vielzahl von Mitgliedern ergeben sich Vereinfachungen im Hinblick auf den Abschluss von Verträgen mit Lizenznehmern und Erleichterungen für die einheitliche Administration von Musiknutzungen.
  • Korrelation und Verhältnismäßigkeit: Damit die Vereinbarungen in den Gesamtverträgen dem Gebot der Angemessenheit entsprechen, müssen nach den gesetzlichen Erfordernissen des Verwertungsgesellschaftengesetzes Art und Umfang der von den Verbänden erbrachten Gegenleistungen (Vertragshilfe) mit der Höhe der eingeräumten Nachlässe im Verhältnis stehen. Unterschiedliche Qualität in der Vertragshilfe erfordert eine stärkere Differenzierung bei der Rabattierung, damit Diskriminierungen zwischen Nutzern vermieden werden. Die Ausgewogenheit zwischen Leistung auf der einen und der Nachlassgewährung auf der anderen Seite hat die GEMA insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Treuhandverpflichtung gegenüber den von ihr vertretenen Urhebern aktiv zu beachten.
  • Monitoring: Die GEMA erhebt und analysiert die Erfüllung der Vertragshilfe. Nur hierdurch kann fair und im Sinne der Gleichbehandlung die Gewährung von Nachlässen in Abhängigkeit zu den Leistungen garantiert werden.
  • Einheitliche und feste Vertragslaufzeiten: Der künftige Gesamtvertrag wird für eine feste Laufzeit abgeschlossen. Aus dem Monitoring hinsichtlich der Qualität der Vertragshilfe ergibt sich auch, dass sich die Nachlasshöhe künftig nach Ablauf einer Vertragslaufzeit verändern kann.

Leistungsfelder

Das künftige Gesamtvertragsmodell beinhaltet zwei Möglichkeiten im Hinblick auf die zu leistende Vertragshilfe. Im Rahmen eines Basismodells können Gesamtvertragspartner weitgehend auf die bisherigen Vertragshilfeleistungen zurückgreifen. In einem weitergehenden Optionsmodell werden bestimmte Leistungsfelder konkretisiert. Vereinfacht bedeutet dies für die jeweiligen Leistungsfelder:

Aufklärung und Information:

  • Basismodell: Weitgehende Leistungserbringung wie im bisherigen Gesamtvertrag
  • Optionsmodell: Konkrete Ausgestaltung von Häufigkeit und Inhalten in Bezug auf Informationen von und über die GEMA

Mitgliedermeldung:

  • Basismodell: Weitgehende Leistungserbringung wie im bisherigen Gesamtvertrag, d.h. regelmäßige und aktuelle Meldung der Mitglieder (inklusive Ein- und Austritte) ausschließlich durch die Nutzervereinigung an die GEMA.
  • Optionsmodell: Bereinigung des vorliegenden Datenbestandes und verpflichtende Nutzung des Online-Portals der GEMA

Beratung:

  • Basismodell: Sicherstellung einer grundsätzlichen Mitgliederberatung für GEMA-Sachverhalte
  • Optionsmodell: Konkrete Ausgestaltung in Bezug auf Inhalte (Sachverhalte zwischen GEMA und Lizenznehmern), Ansprechpartner und Erreichbarkeit

Die unterschiedliche Bewertung der Vertragshilfe im Hinblick auf die Verwaltungskostenersparnis der GEMA auf Basis der Korrelation wirkt sich auf die jeweils zu gewährende Nachlasshöhe aus. Diese muss in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.

Unter Berücksichtigung von Auswertungen der Vergangenheit inklusive verbandsindividueller Faktoren und aufgrund von Berechnungen für unsere Verwaltungskosten gehen wir davon aus, dass es hierdurch zu deutlichen Anpassungen der Nachlasshöhe in beiden Modellen im Vergleich zur gegenwärtigen Situation kommt.

Die GEMA ist dazu verpflichtet, allen Partnern die gleichen Chancen und Konditionen einzuräumen. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Leistungen unterschiedlich bewertet werden. Die Vergabe der Nachlässe wird daher durch ein differenzierteres Modell neu gestaltet. Mit der Neugestaltung kommt die GEMA ihrem gesetzlichen Auftrag nach, eine angemessene Balance zwischen der Höhe des Nachlasses und dem Umfang der Leistungen seitens der Verbände zu gewährleisten.

Weiterer Prozess und Ablauf

Die oben genannten Inhalte für die Neugestaltung der Gesamtverträge sind Gegenstand eines Schiedsstellenverfahrens, das die GEMA initiiert hat. Bis zum Abschluss der juristischen Klärung bestehen die existierenden Vertragsgrundlagen fort.

Dementsprechend erfolgten im Jahre 2021 keine Kündigungen aufgrund der Neugestaltung. Die bestehenden Verträge werden hingegen erst zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Die Einführung der neu gestalteten Gesamtverträge erfolgt vrsl. zum 1. Januar 2023. Insofern auch zu diesem Zeitpunkt noch keine finale juristische Klärung erfolgt sein sollte, werden die bestehenden Gesamtverträge zeitbegrenzt bis zu einer finalen Entscheidung fortgesetzt.

Senden Sie Ihre Fragen jederzeit per E-Mail an: gesamtvertragspartner@gema.de.

Roadmap zur Neugestaltung der Gesamtverträge

Sehen Sie hier den Fortgang des Neugestaltungsverfahrens auf einen Blick.

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