Tarifinformation // 27. März 2024

Einordnung zu Feierlichkeiten in Kindertagesstätten und der Lizenzierung 

In den letzten Monaten berichtete die Presse über die Lizenzierung der GEMA von Adventsfeiern sowie Osterfesten in Kindertagesstätten. Auf dieser Seite haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Notenkopien und öffentliches Singen – Wie unterscheidet sich die Lizenzierung?

Zu den Notenkopien: Die Rechte für Notenkopien von urheberrechtlich geschützter Musik vertritt in Deutschland die VG Musikedition.
Wir als GEMA schließen hier lediglich im Auftrag der VG Musikedition Lizenzverträge ab. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg ist das über die entsprechenden Rahmenverträge abgegolten. In diesem Fall ist keine Einzelmeldung nötig. In allen anderen Bundesländern gilt für die einzelnen Einrichtungen der Tarif der VG Musikedition. Die Tarifgestaltung liegt bei der VG Musikedition. 

Zum Aufführungsrecht: Das Recht, ein Lied öffentlich zu singen oder abzuspielen, vertritt in Deutschland die GEMA. Für eine öffentliche Feier (mit Eltern oder weiteren Besuchern) eines Kindergartens mit Musik ist also eine entsprechende GEMA Lizenz erforderlich. Mit Bayern hat die GEMA einen Pauschalvertrag, über die Feierlichkeiten ehrenamtlicher Träger (zum Beispiel Elterninitiative) abgegolten werden können. Die GEMA und VG Musikedition vertreten jeweils die Rechte ihrer Mitglieder und aller Mitglieder ihrer Schwestergesellschaften weltweit.

Das bedeutet konkret: Mit einer entsprechenden GEMA Lizenz darf der Veranstalter das komplette musikalische Weltrepertoire bei seiner Veranstaltung spielen. 

Junge Kinder sitzen zusammen und freuen sich.

Rechenbeispiel: GEMA Gebühren für eine Feier in einer Kindertagesstätte

Die GEMA Lizenzkosten am Beispiel eines Saals von 100 m² bei freiem Eintritt im Jahr 2023. 
Im Rechenbeispiel wird deutlich, dass für die Lizenzierung einer Feier (Adventsfeier, Osterfest, usw.) mit einem Betrag zwischen 19 EUR und 23 EUR zu rechnen ist. 
Veranstaltungen mit Live-Musik
Veranstaltungen mit Live-Musik und Tonträgern
Veranstaltungen mit Tonträgern
Tarif
U-V
U-V
M-V
GEMA Betrag
26,70 EUR
26,70 EUR
26,70 EUR
GVL-Zuschlag*
-
2,27 EUR
4,54 EUR
15% Nachlass**
-4,01 EUR
-4,01 EUR
-4,01 EUR
20% GSVT-Nachlass***
-4,54 EUR
-4,99 EUR
-5,45 EUR
7% U-ST
1,27 EUR
1,40 EUR
1,52 EUR
Gesamtbetrag
19,42 EUR
21,37 EUR
23,30 EUR
* Zuschlag für die Nutzung von Tonträgern
** Nachlass für religiöse, kulturelle oder soziale Zweckbestimmung nach § 39 Absatz 3 VGG
*** Nachlass bei einer Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragspartner der GEMA

Häufige Fragen zur Lizenzierung von Feierlichkeiten in Kindertagesstätten

Presseanfragen richten Sie bitte an: kommunikation@gema.de.

Nein, diese Sorge können wir dem Kita-Personal nehmen. Mit einer entsprechenden GEMA Lizenz für die Veranstaltung und ggf. für die Notenkopien kann ein Fest (wie auch jede andere Feier mit Musik, beispielsweise ein Sommerfest) mit Musik stattfinden. Die Lizenzen können die Kitas unkompliziert in unserem GEMA Onlineportal erwerben. Die Kosten halten sich üblicherweise im niedrigen bis mittleren zweistelligen Rahmen. Singen Kinder beispielsweise im morgendlichen Sitzkreis ein Lied, ist keine GEMA Lizenz für Veranstaltungen notwendig, sondern lediglich eine Lizenz für Notenkopien, sollten die Kinder Zettel mit dem Liedtext in der Hand halten.

Die Rechte für Notenkopien von urheberrechtlich geschützter Musik vertritt in Deutschland die VG Musikedition.

Wir als GEMA schließen hier lediglich im Auftrag der VG Musikedition Lizenzverträge ab. Die Rahmenverträge mit Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg betreffen diese Notenkopien. Die Tarifgestaltung liegt bei der VG Musikedition. 

Das Recht, ein Lied öffentlich zu singen oder abzuspielen, vertritt in Deutschland die GEMA. Für die Adventsfeier eines Kindergartens mit Musik ist also eine entsprechende GEMA Lizenz erforderlich. 

GEMA und VG Musikedition vertreten dabei jeweils die Rechte ihrer Mitglieder und aller Mitglieder ihrer Schwestergesellschaften weltweit.

Das hängt vom Einzelfall ab. Für Notenkopien ist grundsätzlich eine Lizenz erforderlich. Das ist in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg über die entsprechenden Rahmenverträge abgegolten. In allen anderen Bundesländern gilt für die einzelnen Einrichtungen der Tarif der VG Musikedition. 

Für die Aufführung von Musik, z. B. Singen bei einer Adventsfeier/Osterfeier im Kindergarten, bei der Eltern oder weitere Personen anwesend sind, ist eine Veranstaltungslizenz der GEMA erforderlich, weil die Anwesenden nicht notwendigerweise eine persönliche Verbindung untereinander haben. Diese Lizenz kann einfach online erworben werden. Singen die Kinder hingegen im morgendlichen Sitzkreis ein Lied, benötigt die Kita dafür keine GEMA Lizenz. 

Für Notenkopien ist die Anzahl der Kopien pro Jahr entscheidend. Die Kosten können Sie im Preisrechner im GEMA Onlineportal ermitteln.

Für Veranstaltungen: Die Kosten hängen von der Raumgröße oder der Personenanzahl ab, siehe Rechenbeispiel.

Bitte beachten Sie, dass für Kindergärten Nachlässe gewährt werden (für Kinderveranstaltungen und aufgrund von Gesamtverträgen). Daher fällt der tatsächliche Rechnungsbetrag in der Regel oft geringer aus. 

Das hängt vom Einzelfall ab. Singen Kinder beispielsweise im morgendlichen Sitzkreis ein Lied und halten dafür Zettel mit dem Liedtext in der Hand, fällt lediglich die Lizenz für Notenkopien an. Das wäre in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg über die entsprechenden Rahmenverträge abgegolten. In allen anderen Bundesländern gilt für die einzelnen Einrichtungen der Tarif der VG Musikedition. 

Für Feiern im Kindergarten, bei denen beispielsweise auch Eltern oder weitere Personen anwesend sind, ist eine Veranstaltungslizenz der GEMA erforderlich. Die Kosten hängen von der Raumgröße oder der Personenanzahl ab.

Im Rechenbeispiel wurde deutlich, dass für Kindergärten in der Regel Nachlässe gewährt werden (für Kinderveranstaltungen und aufgrund von Gesamtverträgen). Daher fällt der reale Preis in der Regel oft geringer aus. 

Nein, Sie müssen die Veranstaltung nur über das Onlineportal anmelden. Wenn im Rahmen der Veranstaltung Lieder gesungen werden, können diese ebenfalls Online gemeldet werden.

Warum ist das erforderlich? Bei live gesungener Musik ist es wichtig zu wissen, welche Lieder gesungen wurden, damit das Geld für die Musiklizenz auch bei den Komponistinnen und Textdichtern ankommt, deren Musik genutzt wurde. Daher sind diese Meldungen wichtig, aber es muss kein Titel im Vorfeld gemeldet werden, um dafür die „Erlaubnis“ zu haben, ihn zu singen. 

Die Schutzfrist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin und erlischt zum Ende (31.12.) des 70. auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres. Bei mehreren Miturhebern (z.B. mehrere Komponisten oder mehrere Textdichter) beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers des betreffenden Werkes. Bei Musikkompositionen mit Text besteht eine einheitliche Schutzdauer für Komposition und Text nach dem längstlebenden Urheber der Komposition oder des Textes, soweit Komposition und Text eigens für diese geschaffen wurden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Werk durch eine aktuelle Bearbeitung wieder geschützt sein kann. So sind z. B. die Originalwerke von Beethoven und Mozart GEMA frei, nicht jedoch alle ihre Bearbeitungen, da auch für diese eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin der Bearbeitung gilt. Nach dem Tod des Urhebers liegen die Urheberrechte bis zum Ende der Schutzfrist bei dessen Erben.