GEMA erwirbt deecoob GmbH
Web-Crawling: Schlüsseltechnologie für die digitale Zukunft
Die GEMA ist mit dem Erwerb der deecoob den nächsten strategischen Schritt in Richtung Digitalisierung und Wachstum gegangen. Mit der Crawler-Technologie soll auch in Zukunft eine möglichst vollständige Marktabdeckung in LiVe AR (Bereich Aufführung und öffentliche Wiedergabe) sichergestellt werden. Die Crawler-Technologie kann durch maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz flexibel auf neue Veranstaltungsformate reagieren wie etwa Open-Air-Konzerte in Autokinos. Durch Anpassung der Suchworte können leicht neue Formate entdeckt und eine Lizenzierung sichergestellt werden. Der Erwerb einer bestehenden Technologie bietet der GEMA damit sowohl wirtschaftlich als auch strategisch einen Vorteil gegenüber der eigenen IT-Entwicklung eines Web-Crawlers innerhalb der GEMA.
FAQ
Veranstaltungs-Web-Crawling ist für Musik-Verwertungsgesellschaften in aller Welt ein wichtiges Instrument, um herauszufinden, wo Musik bei öffentlichen Veranstaltungen unlizenziert zum Einsatz kommt. Die GEMA ist bereits seit mehreren Jahren Kunde der deecoob GmbH und nutzt deren Technologie, um eine flächendeckende Marktabdeckung der Lizenzierung von öffentlichen Aufführungen und öffentlicher Wiedergabe von Musik zu gewährleisten.
Die Ankündigung und Bewerbung von öffentlichen Veranstaltungen erfolgt mittlerweile überwiegend digital. Das Kerngeschäft der deecoob ist das automatisierte Durchsuchen des Internets nach Veranstaltungen, bei denen Musik genutzt wird. Die erfassten Treffer werden mit den bei der GEMA eingegangenen Veranstaltungsmeldungen bzw. von der GEMA bereits erteilten Lizenzen abgeglichen. So können nicht lizenzierte Musiknutzungen erkannt und die Erträge gesichert werden.
Das ermöglicht den Verwertungsgesellschaften, die Ausschüttungen für ihre Mitglieder, d.h. die Rechteinhaber, zu sichern. Diese sind auf die Tantiemen aus der Lizenzvergütung für öffentliche Veranstaltungen wirtschaftlich angewiesen.
Das Kerngeschäft der deecoob GmbH ist das automatisierte Durchsuchen des Internets nach öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Musik genutzt wird. Dazu setzt die deecoob eine Crawler-Technologie ein, die insbesondere Online-Medien und Social-Media-Kanäle nach Veranstaltungsankündigungen durchsucht.
Die erfassten Treffer werden mit den bei Verwertungsgesellschaften eingegangenen Veranstaltungsmeldungen bzw. von der Verwertungsgesellschaft bereits erteilten Lizenzen abgeglichen. So können nicht lizenzierte Musiknutzungen erkannt und wichtige Erträge gesichert werden.
Darüber hinaus ist das Unternehmen zuständig für die Datenpflege, Marktanalysen und gezielte Recherchen sowie den Abgleich der Suchtreffer mit den bei den Verwertungsgesellschaften vorliegenden Anmeldungen.
Das Unternehmen hat rund 65 Mitarbeiter und seinen Sitz in Dresden.
Die GEMA hat 100 Prozent der Geschäftsanteile an der deecoob GmbH erworben.
Die GEMA sichert sich die Technologie und Kompetenz eines führenden Anbieters von Veranstaltungs-Web-Crawling und damit im Ergebnis eine wichtige Ertragsquelle für ihre Mitglieder: Die Mitglieder profitieren von einer umfassenden Lizenzierung von öffentlichen Musikwiedergaben, die sonst nicht, nicht korrekt oder unvollständig gemeldet werden. Dadurch gelingt es der GEMA, die Erträge im Außendienst und somit die Verteilsumme für ihre Mitglieder zu sichern.
Dies ist gerade im Hinblick auf das schwierige Veranstaltungsjahr 2020 für die Mitglieder, d.h. die Rechteinhaber, von großer Bedeutung. Die Crawler-Technologie ist in der Lage, durch maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz flexibel auf neue Veranstaltungsformate zu reagieren wie etwa Open-Air-Konzerte in Autokinos. Durch Anpassung der Suchworte können leicht neue Formate entdeckt und eine Lizenzierung sichergestellt werden.
Mit dem Erwerb der deecoob und der Weiterentwicklung ihrer technologischen Produkte und Leistungen möchte die GEMA die effiziente Rechtewahrnehmung für ihre Mitglieder stärken und ausbauen. Indem die deecoob unter dem Dach der GEMA agiert, kann die Crawler-Technologie direkt auf die Gegebenheiten des Musikmarkts ausgerichtet werden.
Die GEMA übernimmt im Auftrag ihrer Mitglieder die Lizenzierung von Musiknutzungen, bspw. im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen. Veranstalter sind verpflichtet, ihre öffentliche Musikveranstaltung im Vorfeld bei der GEMA zu melden. Im Veranstaltungsbereich kann es aber passieren, dass Veranstaltungen nicht immer bei der GEMA gemeldet werden. Damit die GEMA ihrem Treuhänderauftrag umfassend nachkommen und die Musiknutzung im Auftrag ihrer Mitglieder lizenzieren kann, muss sie möglichst alle Veranstaltungen, bei denen Musik öffentlich genutzt wird, erfassen.
Das ermöglicht den Verwertungsgesellschaften, die Ausschüttungen für ihre Mitglieder, d.h. die Rechteinhaber, zu sichern. Diese sind auf die Tantiemen aus der Lizenzvergütung für öffentliche Veranstaltungen wirtschaftlich angewiesen.